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Steuern zahlen und trotzdem Kindergeld einstreichen?

gefragt von 747odenwald am 16.03.2009 um 21:02 Uhr

Verfallen- sobald man Steuern zahlt- die Ansprüche auf Kindergeld?


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bluesky1987
beantwortet von bluesky1987 am 16. März 2009 21:02
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NEIN! solange du dich in einer ausbildung oder im studium befindest bekommst du kindergeld bis zum 26. lebensjahr - egal, ob du etwas verdienst, oder nicht

Kommentar von Simple_avatar4smallLavendel53 am 18. März 2009 00:26

Nein, das ist leider nicht richtig.

Kommentar von spung am 8. Juni 2009 18:32

Falsch: es gibt Einkommensgrenzen.


hartzerroller
beantwortet von hartzerroller am 16. März 2009 21:04
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Wieso? Das Kindergeld ist doch fürs Kind, also das hat nichts mit den Steuern zu tun.


Wago1956
beantwortet von Wago1956 am 17. März 2009 10:41
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Selbstverständlich ! Und mehr noch.

Bei der Einkommensteuerveranlagung wird geprüft, ob die Gewährung eines Kinderfreibetrages zu einer höheren Steuerminderung führt, als das erhaltene Kindergeld. Wenn das der Fall ist, erhälst Du sogar die Differenz noch über die Steuererklärung

Kommentar von Simple_avatar4smallLavendel53 am 18. März 2009 00:31

Von wem redest du?

Von den Eltern die event. Anspruch auf Kindergeld haben

oder

von dem "Kind" das Geld verdient und dessen Eltern u.U. den Anspruch auf einen Kinderfreibetrag verlieren

Kommentar von 432d8adae7b6a10d71f55a2ff445f547smallWago1956 am 16. April 2009 12:18

natürlich von den Eltern, das ergibt sich aber eigentlich aus dem Text.


anonym
beantwortet von Leonhard5 am 16. März 2009 21:02
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nein


Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 16. März 2009 21:03
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Für Dich selber das Kindergeld oder für Dein Kind?



GabrielBlack
beantwortet von GabrielBlack am 16. März 2009 21:03
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Natürlich nicht.


holsch
beantwortet von holsch am 16. März 2009 21:03
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nein


littlesilver
beantwortet von littlesilver am 16. März 2009 21:03
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Du meinst, wenn Du zum Beispiel einkaufst und Mehrwertsteuern zahltst, würden Dein Kindergeldanspruch verfallen????


Lavendel53
beantwortet von Lavendel53 am 17. März 2009 00:35
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Ich hoffe ich hab' dich richtig verstanden.

Ja,

sobald du so viel Geld verdienst, dass Steuern bezahlt werden müssen, bekommen deine Eltern kein Kindergeld mehr für dich, wenn du über 18 Jahre alt bist.

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 17. März 2009 08:49

Falsch.

Die Spielregeln für das Kindergeld laufen etwas anders als die für das Kindergeld.

Kommentar von Simple_avatar4smallLavendel53 am 18. März 2009 00:23

JoWaKu Was ist an meiner Antwort falsch? Kindergeld nicht gleich Kindergeld?

Mit "dass Steuern bezahlt werden müssen" meinte ich natürlich, das zu versteuernde Einkommen.

Wenn beim zu versteuernden Jahreseinkommen tatsächlich noch Steuern bezahlt werden müssen, gibt es kein Kindergeld mehr.

Wie sich das zu versteuernde Jahreseinkommen errechnet, wurde von dir und nitramnenie ja anschließend auch noch mal erläutert.


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 17. März 2009 08:52
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sobald du so viel Geld verdienst, dass Steuern bezahlt werden müssen, näherst Du dich sicherlich der Einkommensgtenze für das KG.

So lange man aber in Ausbildung ist und die Einkommensgrenze (durch Brutto minus Steuer minus Werbungskosten minus Sozialversicherung minus besondere Ausbildungskosten) nicht überschritten wird, gibt es gerade noch KG.

Lesestoff: www.klicktipps.de/kindergeld.php

Kommentar von nitramnenie am 17. März 2009 18:51

Fast richtig: bei der Errechnung des (Kindes-) Einkommens darf man die Steuern NICHT mindernd abziehen, nur die SV-Beiträge (und natürlich Werbungskosten).

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 17. März 2009 19:37

Hast recht!

Sorry, war (trotz besserem Wissen) ein Schreibfehler von mir.

Also: Brutto minus Werbungskosten minus Sozialversicherung minus besondere Ausbildungskosten


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