Verfallen- sobald man Steuern zahlt- die Ansprüche auf Kindergeld?

NEIN! solange du dich in einer ausbildung oder im studium befindest bekommst du kindergeld bis zum 26. lebensjahr - egal, ob du etwas verdienst, oder nicht

Wieso? Das Kindergeld ist doch fürs Kind, also das hat nichts mit den Steuern zu tun.

Selbstverständlich ! Und mehr noch.
Bei der Einkommensteuerveranlagung wird geprüft, ob die Gewährung eines Kinderfreibetrages zu einer höheren Steuerminderung führt, als das erhaltene Kindergeld. Wenn das der Fall ist, erhälst Du sogar die Differenz noch über die Steuererklärung
Von wem redest du?
Von den Eltern die event. Anspruch auf Kindergeld haben
oder
von dem "Kind" das Geld verdient und dessen Eltern u.U. den Anspruch auf einen Kinderfreibetrag verlieren
Wago1956 am 16. April 2009 12:18 natürlich von den Eltern, das ergibt sich aber eigentlich aus dem Text.

Du meinst, wenn Du zum Beispiel einkaufst und Mehrwertsteuern zahltst, würden Dein Kindergeldanspruch verfallen????
Ich hoffe ich hab' dich richtig verstanden.
sobald du so viel Geld verdienst, dass Steuern bezahlt werden müssen, bekommen deine Eltern kein Kindergeld mehr für dich, wenn du über 18 Jahre alt bist.
JoWaKu am 17. März 2009 08:49 Falsch.
Die Spielregeln für das Kindergeld laufen etwas anders als die für das Kindergeld.
JoWaKu Was ist an meiner Antwort falsch? Kindergeld nicht gleich Kindergeld?
Mit "dass Steuern bezahlt werden müssen" meinte ich natürlich, das zu versteuernde Einkommen.
Wenn beim zu versteuernden Jahreseinkommen tatsächlich noch Steuern bezahlt werden müssen, gibt es kein Kindergeld mehr.
Wie sich das zu versteuernde Jahreseinkommen errechnet, wurde von dir und nitramnenie ja anschließend auch noch mal erläutert.

sobald du so viel Geld verdienst, dass Steuern bezahlt werden müssen, näherst Du dich sicherlich der Einkommensgtenze für das KG.
So lange man aber in Ausbildung ist und die Einkommensgrenze (durch Brutto minus Steuer minus Werbungskosten minus Sozialversicherung minus besondere Ausbildungskosten) nicht überschritten wird, gibt es gerade noch KG.
Lesestoff: www.klicktipps.de/kindergeld.php
Fast richtig: bei der Errechnung des (Kindes-) Einkommens darf man die Steuern NICHT mindernd abziehen, nur die SV-Beiträge (und natürlich Werbungskosten).
JoWaKu am 17. März 2009 19:37 Hast recht!
Sorry, war (trotz besserem Wissen) ein Schreibfehler von mir.
Also: Brutto minus Werbungskosten minus Sozialversicherung minus besondere Ausbildungskosten
Nein, das ist leider nicht richtig.
Falsch: es gibt Einkommensgrenzen.