mofapower am 30.05.2009 um 19:17 Uhr
wonach richtet sich das wieviel einem auszubildenem von seinen einkommen abgezogen wird? klar von der höhe des einkommen aber gibt es da einen bestimten Prozentsatz? oder wie?
LG

Es gelten im Wesentlichen die gleichen Regeln wie für jedes andere Einkommen auch.

Nein, es gibt keinen bestimmten Prozentsatz. Da der Prozentsatz auch von der Höhe des Einkommens abhängt. Untere Einkommen brauchen keine Steuern zu zahlen, etwas höhere ca. 7 % (glaube ich) und das steigt dann.

Google mal im Internet nach einem Gehaltsrechner, da kannst du dann deine Steuerklasse eingeben, Prozentsatz bei der Krankenkasse usw. Anschließend siehst du dann, was netto übrigbleibt.

7864 EUR netto im Jahr sind das steuerfreie Existenzminimum, d.h. Dein Jahresbrutto abz. teilweise Sozialversicherung, 920 EUR Arbeitnehmerpauschale oder höhere Werbundkosten(z.B. km-Wegstrecke zur Arbeit) und einige andere Sachen wie Versicherungen ergibt zu versteuerndes Einkommen.
Hier z.B. kannst Du rechnen, monatlich und Jahreseinkommen: http://www.parmentier.de/steuer/steuer.htm?steuer01.htm
Nimm immer die Berechnung mit Javascript
Ob und wieviel Lohnsteuer abgezogen wird, hängt neben dem Bruttolohn von der Lohnsteuerklasse ab. Bei Steuerklasse 1 und 4 fällt Lohnsteuer so ab ca. 800,00 € an, bei Steuerklasse 3 bei ca. 1,700,00 €. Bei Steuerklasse 5 oder 6 zahlt man sogar Lohnsteuer bei einem Bruttoverdienst in von 400,00 €.

Steuern muss man als Azubi gar keine zahlen. Lediglich deine SV Beiträge musst du zahlen. Krankenkasse sind sowieso überall 15,5 Prozent und den Rest kann ich dir nicht auswendig sagen, einfach mal SV-Beiträge googlen da findest du alles.
Das kann man so nicht sagen, wie bereits geschrieben hängt es von der Lohnsteuerklasse ab. Wenn man Lohnsteuerklasse 5 oder 6 hat, dann zahlt man auch Lohnsteuer bei niedrigem Verdienst... Ob man am Ende des Jahres Einkommensteuer zu zahlen, hängt von noch ganz anderen Faktoren ab.
GIna90 am 3. Juli 2009 23:31 Oh mist ich hab den Kommentar komplett übersehen. Aber du irrst dich. Es hat nichts mit der Lohnsteuerklasse zu tun. Als Azubi erhälts du lediglich eine Ausbildungsvergütung und auf diese muss man keine Steuern zahlen, völlig egal welche Lohnsteuerklasse. Und die Lohnsteuerklasse 6 ist für Nebenjobs, eine Ausbildung läuft niemals auf eine 6er Lohnsteuerkarte.