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Steuern und Recht für Verdienst

gefragt von jayleno am 13.05.2009 um 11:37 Uhr

Hallo,

ich bin als Angestellter in der Anzeigenredaktion eines Verlages tätig. Ich habe jetzt ein Angebot von einem Kunden erhalten Ihm im Juni für einen Monate den Internetauftritt zu erstellen bzw. zu auszuführen. Der Kunde würde mir für meine Aufwand 5000 Euro erstatten. Meine Frage wäre jetzt: Wie können wir das jetzt am besten regeln, dass ich sowenig wie möglich Steuern zahle. Für eine Antwort oder einen Tipp wäre ich sehr dankbar.


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monja1995
beantwortet von monja1995 am 13. Mai 2009 11:43
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Er kann Dich als kurzfristig Beschäftigten anstellen, somit fallen keine Steuern an, allerdings darf die Beschäftigung eine Dauer von 50 Tagen pro Kalenderjahr nicht übersteigen.
So wird das bei Studenten geregelt, ob das bei Dir auch möglich ist, sagt Dir der Steuerberater

Kommentar von 84b82c2e1f4ac57b061270ad12ae6458smallWolfi0410 am 13. Mai 2009 23:29

Ne, das sagt jeder der es weiß.
Für eine kurzfristige Beschäftigung bis 50 Tage fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an aber sehr wohl Lohnsteuer. Der Student holt sich diese Steuern über die EST.-Erklärung zurück da er im Normalfall nicht mehr als 7.664 EUR Jahreverdienst hat und damit keine Einkommensteuern zahlt. Siehe auch: http://tinyurl.com/rdzj3w


Wolfi0410
beantwortet von Wolfi0410 am 13. Mai 2009 23:33
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Für eine kurzfristige Beschäftigung bis 50 Tage fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an aber sehr wohl Lohnsteuer. Der Student holt sich diese Steuern über die EST.-Erklärung zurück da er im Normalfall nicht mehr als 7.664 EUR Jahreverdienst hat und damit keine Einkommensteuern zahlt. Siehe auch: http://tinyurl.com/rdzj3w

Dein Auftraggeber kann dich also als Arbeitnehmer anmelden und zieht Dir die Lohnsteuer von der Lohn-/Gehaltsabrechnung ab. Über Deine ESt.-Erklärung kannst du Dir dann evtl. einen Teil davon zurückholen.
Mach es ohne 2. Lohnsteuerkarte mit 25% Pauschalsteuer. Billiger geht leider nur wie von Holyshit beschrieben :-)


malli
beantwortet von malli am 13. Mai 2009 11:40
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eine nebenberufliche selbständigkeit(nebengewerbe)


Holyshit
beantwortet von Holyshit am 13. Mai 2009 11:41
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Bargeld. Uebergabe des Geldkoffers auf dem Parkplatz der Raststeatte Hockenheim. Nachts um 3. Tragen Sie einen braunen Mantel und einen Hut. Achten sie darauf, dass vorbeifahrende fahrzeuge von ihrem noch laufenden Scheinwerfer geblendet werden. Tragen sie bequeme, sprintfaehige Schuhe.


gamasche
beantwortet von gamasche am 13. Mai 2009 11:42
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Das kommt zunächst darauf an, ob der Kunde eine Rechnung benötigt. Konstruktionen, auch rechtssichere gibt es, aber das zu erklären, wäre hier der falsche Platz. Sry


Zensursula
beantwortet von Zensursula am 13. Mai 2009 11:38
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Keine Rechnung schreiben g


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