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Steuern sparen durch eingetragenen Lebenspartner?

gefragt von BieneSumsi am 28.12.2007 um 17:38 Uhr

Meine Freundin wohnt und lebt schon lange mit ihrem Lebenspartner zusammen ohne Trauschein. Gibt es für die beiden auch Möglichkeiten Steuern zu sparen, wenn sie die Lebenspartnerschaft eintragen lässt?


Reply


nicht die  schon wieder ;-)
beantwortet von nicht die schon wieder ;-) am 28. Dezember 2007 17:45
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Man kann nur gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften eintragen lassen.

Bei Hetero-Paaren heißt der Vorgang Heirat

Kommentar von 84b82c2e1f4ac57b061270ad12ae6458smallWolfi0410 am 28. Dezember 2007 18:14

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften werden steuerlich nicht berücksichtigt.
Die Splittingtabelle gilt nur für Verheiratete (je 1 Männlein und 1 Weiblein)

Kommentar von Simple_avatar4small nicht die schon wieder ;-) am 28. Dezember 2007 18:21

Das mag sein. Einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente haben sie aber und bei einer Scheidung muss ein Versorgungsausgleich gemacht werden.

Kommentar von CrazyForce am 11. Juli 2008 01:50

Das stimmt so nicht. Ein Versorgungsausgleich ist bei Lebenspartnerschaft nicht möglich. Eine Hinterbliebenenrente ist nur sehr selten möglich. Die staatliche Witwenrente und die Beamtenrente gibt es nur für Ehepaare, also für einen davon ;-)


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 28. Dezember 2007 18:07
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Wo leben sie denn?

In Deutschland geht das nicht. (Außer Heirat natürlich.)

In Frankreich ist das nicht nur für gleich- sondern auch verschiedengeschlechtliche Paare möglich.


luckytess
beantwortet von luckytess am 28. Dezember 2007 18:01
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Paare, die in einer Lebensgemeinschaft zusammen wohnen, bleiben steuerlich immer single - leider




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