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Steuern: Mitgliedsbeitrag von Fitnessstudio von Arbeitgeber bezuschussbar?

gefragt von vivamexico am 29.06.2009 um 15:26 Uhr

Kann mein Arbeitgeber mir das Fitnessstudio bezuschussen und dies von der Steuer absetzen? Danke Euch.

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Steuern x 2.943 Fitnessstudio x 250 Mitgliedsbeitrag x 13

anonym
beantwortet von EnnoBecker am 29. Juni 2009 16:11
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...also, es gibt ja nun seit 2009 den § 3 Nr. 34 EStG, welcher nämlich lautet:
.
Steuerfrei sind... 34. zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen der §§ 20 und 20a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch genügen, soweit sie 500 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen;
.
Ob dein Fitnessstudio darunter fällt, hängt davon ab, was du dort machst.


anonym
beantwortet von kurtjohann am 29. Juni 2009 15:30
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du kannst aber versuchen, wenn du einen speziellen kurs belegst, rückenschule oder ähnliches, ob du einen zuschuss der krankenkasse bekommst


AndyArbeit
beantwortet von AndyArbeit am 29. Juni 2009 15:28
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Nein, wird als geltwerter Vorteil wie Arbeitslohn behandelt.

Kommentar von EnnoBecker am 29. Juni 2009 16:12

...also, und wenn es so wäre, warum sollte der AG dies dann nicht absetzen können?

Kommentar von Duelp am 11. Juli 2009 21:22

Normalen Fitnessstudio-Beitrag kann der Arbeitgeber nicht absetzen. Kosten für Kurse, die "typische" Arbeitnehmer-Krankheiten vorbeugen aber schon (z.B. Rückenschule, Yoga gegen Stress). Gerade bei Rückenkursen kann der Arbeitgeber die Kosten sogar komplett übernehmen und als Betriebsausgaben absetzen.

http://www.steuertipps.de/?softlinkID=10476


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