Kann mein Arbeitgeber mir das Fitnessstudio bezuschussen und dies von der Steuer absetzen? Danke Euch.
...also, es gibt ja nun seit 2009 den § 3 Nr. 34 EStG, welcher nämlich lautet:
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Steuerfrei sind...
34. zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen der §§ 20 und 20a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch genügen, soweit sie 500 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen;
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Ob dein Fitnessstudio darunter fällt, hängt davon ab, was du dort machst.
du kannst aber versuchen, wenn du einen speziellen kurs belegst, rückenschule oder ähnliches, ob du einen zuschuss der krankenkasse bekommst

Nein, wird als geltwerter Vorteil wie Arbeitslohn behandelt.
...also, und wenn es so wäre, warum sollte der AG dies dann nicht absetzen können?
Normalen Fitnessstudio-Beitrag kann der Arbeitgeber nicht absetzen. Kosten für Kurse, die "typische" Arbeitnehmer-Krankheiten vorbeugen aber schon (z.B. Rückenschule, Yoga gegen Stress). Gerade bei Rückenkursen kann der Arbeitgeber die Kosten sogar komplett übernehmen und als Betriebsausgaben absetzen.