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Steuern für Wald

gefragt von pert66 am 24.06.2009 um 13:20 Uhr

Hallo, mit wieviel Geld muß ich ungefähr pro Jahr für 2,5 ha Wald rechnen. Meist Mischwald.


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anonym
beantwortet von anjanni am 24. Juni 2009 13:22
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Was für Steuern?

Grundsteuer im Centbereich... Nee - müßte ich nachsehen, weiß jetzt nicht, was auf welche Flächen geht.

Ansonsten: Einnahmen-Ausgaben-Rechnung aufstellen für die Einkommenssteuererklärung.

Wenn Du nicht gerade einen Einschlag machen kannst, gibt's gerade bei Wald meistens Verlust bei der Einkommenssteuer (also Rückzahlung auf die Steuern aus den anderen Einnahmen). Mußt ja auch Wiederaufforstung rechnen, Pflegearbeiten...

Kommentar von pert66 am 24. Juni 2009 13:30

Es geht darum, dass wir einen Wald mit Freunden kaufen könnten. Nicht zum Holz verkaufen, eher um etwas zu arbeiten... und aus Spaß an der Freude... *lächel..auch so etwas gibt es. Hobby.

Es ist also so, dass keine großen Nebenkosten anfallen?

Kommentar von anjanni am 24. Juni 2009 13:38

Nö, großartige Nebenkosten fallen nicht an.

Aber ich glaube nicht, daß Ihr vor lauter Hobby die Bäume selbst fällt. Und ab und an muß man einen Wald durchforsten, da hilft gar nichts.

Kommentar von pert66 am 24. Juni 2009 20:41

Damit kenne ich mich aus. Meine Ellis hatten auch etwas Wald... hat baer mein Bruder jetzt.


anonym
beantwortet von Waldschrat66 am 25. Juni 2009 10:25
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Hallo Pert66,

An Steuern fallen einmalig die Grunderwerbssteuer an (bundeseweit 3,5% vom Kaufpreis), sowie jährlich die Grundsteuer. Diese ist abhängig vom Einheitswert deines Waldgrundstückes (wird vom Finanzamt bestimmt) und dem Hebesatz Deiner Gemeinde, ist also regional unterschiedlich. Wenn Du wissen willst, was sonst noch für Nebenkosten anfallen, empfehle ich Dir diesen Artikel hier: http://www.wald-prinz.de/waldkauf-waldbesitz-die-nebenkosten/305 ist eh ne gute Seite!

Kommentar von EnnoBecker am 27. Juni 2009 10:51

"bundeseweit 3,5% vom Kaufpreis"
.
...also, und schon zweimal falsch. Allein in Berlin sind es 4,5%, damit ist es schon mal nicht "bundesweit". Möglich ist das durch eine Änderung des Grundgesetzes in Artikel 105 (2a) Satz 2 GG, wodurch der eigentlich im GrErwStG geregelte Satz ausgehebelt wird.
.
Und nicht der Kaufpreis, sondern die Gegenleistung ist die Bemessungsgrundlage.

Kommentar von Waldschrat66 am 9. Juli 2009 23:19

ja sorry, da hab ich tatsächlich völligen Blödsinn geredet. Die Grunderwerbssteuer liegt natürlich NICHT bundesweit bei 3,5% sondern dieser Satz gilt nur in dem bisschen Land rund um die Waldhauptstadt Berlin (das Saarland hat übrigens nur lächerliche 5,6x mehr Waldfläche als Berlin). Und Bemessungsgrundlage ist natürlich NICHT der Kaupreis sondern die Gegenleistung! Als Gegenleistung gilt bei einem Kauf der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen. Wenn ich das so geschrieben hätte, wäre das sicher auch viel besser verstanden worden. Sorry nochmals!!


Sieslack
beantwortet von Sieslack am 24. Juni 2009 13:24
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Grundsteuer kann nicht viel sein. Meistens verlangt der Waser- und Bodenverband auch noch so an die 20 Euro im Jahr. Hat nichts mit Mischwald zu tun.


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