Steuern für Portraitzeichnungen?

4 Antworten

Na ja, die Sache mit dem FA kann ich nicht so glauben.

Fakt ist, wenn du eine selbstständige Tätigkeit aufgenommen hast, musst du diese beim FA melden.

Und bei der Sache mit dem "17.000" Euro geht es wohl um die Kleinunternehmerregel - Umsatzsteuer.

Aber sicher hast du die Info nicht vom FA (weil es 17.500 Euro sind) und weil du vom FA eine Anhörungsbogen mitbekommen hättest.

Vergessen wir also mal deine Geschichte mit der "Überdosis schlechter Laune" und kommen wieder zurück in die Realität:

Setzte ein kurzes Schreiben auf und teile dem FA deine bisherige Tätigkeit mit. Die werden sich dann bei dir melden.

Du bist Künstler, also sind Deine Gewinne Einkünfte gem. § 18 EStG (selbständige Arbeit).

Dies ist mit einem "FRagebogen zur steuerlichen Erfassung" dem Finanzamt zu melden.

http://www.amtsvordrucke.de/forms/4193843c6039a525b7d0ee335c10688e.pdf

Die Grenze von 17.500,- Euro (nicht 17.000,-) betrifft die Umsatzsteuer. Bis zu einem Umsatz aus der unternehmerischen Tätigkeit (Einnahmen, nicht Gewinn) im Vorjahr, ist man Kleinunternehmer (§ 19 UStG), damit wird die Umsatzsteuer nicht erhoben.

am besten mal nen Anwalt befragen. Mit Steuerhinterziehung, nicht angemeldeter Teilselbstständigkeit sollte man nicht spaßen.

Wenn schon, dann sollte man einen Steuerberater fragen.

jo

Mit dem Finanzamt ist das so eine Sache... Wenn du bei der ersten Nachfrage keine gescheite Antwort bekommen hast, einfach nochmal anrufen bis du eine gescheite Auskunft bekommst.

Schau mal hier - das Finanzamt MUSS dir Auskunft erteilen: https://www.steuertipps.de/lexikon/k/kuenstler

Es kann sein, dass du deine freiberufliche Tätigkeit anmelden musst. Auf jeden Fall musst du deine Einnahmen bei der Einkommensteuererklärung angeben. Bei den 17.000€ geht es nur um die ggf. gewerbliche Tätigkeit. Der reguläre Einkommensteuerfreibetrag liegt bei irgendwas um die 8500€, wo du mit einem "normalen" Hauptjob ja aber schon drüber sein solltest.

"Bei den 17.000€ geht es nur um die ggf. gewerbliche Tätigkeit" - Erkläre dies mal. Was soll das sein?