Hallo!
Ich habe eine Frage: Für einen Wasserschaden bekommt eine Firma € 12.000,-- von der Versicherung zugesprochen. Nun behauptet der Begünstigte, dass er angeblich 30 % Steuern darauf zu zahlen hat. Ist diese Aussage richtig? Kann es wirklich sein, dass der Staat von einer Entschädigung für einen Versicherungsschaden mit daraus resultierendem Verdienstausfall (weil Produktionsstätte unter Wasser) einen derart hohen Steuerbetrag einbehält?
Ich wäre für eine rasche Antwort dankbar!
MfG S.R.
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Äh nö. Er bucht die Einnahmen aus der Enstschädigung gegen den Aufwand und fertig. Da fallen keine Steuern an. Es wird ja nur erstattet, was kaputt ist. Darf ich nach dem Hintergrund der Frage fragen?

Die Story mit der Steuer ist ein ziemlich merkwürdiger GAG!
Um nicht zu sagen: völliger Unsinn!!!
Was heisst hier völliger Unsinn.... was meinst du, was sich Leute alles einfallen lassen, um nicht in die Pflicht genommen zu werden? Wollte nur eine andere Meinung dazu hören, um sicher zu sein. Wo ist das Problem????
Was mich hier immer wieder ärgert sind solche ziemlich unfreundlich gehaltenen Antworten, in denen der Fragesteller verunglimpft wird, obwohl der Antwortende offensichtlich überhaupt keine Ahnung hat. Buh !
fairlane hat im Ergebnis Recht, wenn auch nicht im Detail. Versicherungsentschädigungen, die Dir im Rahmen einer Einkunftsart (hier wohl: Einkünfte aus Gewerbebetrieb) zufließen, sind natürlich steuerpflichtig ! Sie sind als steuerpflichtige sonstige betriebliche Erträge bzw. ao. Erträge zu buchen. Im Ergebnis kommt aber dennoch i.d.R. keine Steuerlast bei der Sache heraus, weil der Schaden zu Aufwand in entsprechender Höhe führt. Das kann natürlich anders sein, wenn der Schaden nicht aufwandswirksam beseitigt wird, sondern z.B. ein bereits abgeschriebenes Wirtschaftsgut zerstört und nicht ersetzt wird. Dann kann es tatsächlich zu einer Steuerlast kommen.
O.k.! Tausend Dank für die ausführliche Antwort. Jetzt kann ich mit Detailwissen glänzen...
Ach so, es werden auch erst Einnahmen, wenn er den Schaden nicht/billiger repariert.
Sie fließen dem Firmenvermögen zu.
Danke für die Antwort. Habe mir sowas schon gedacht. Naja, wenn es an die Verteilung der Versicherungsentschädigung geht, dann ist es interessant zu wissen, von welcher Grundlage man auszugehen. Von der Versicherungssumme, oder von der Summe abzüglich der Steuern....;-)
Lasse Dich bloß nicht ins "Boxhorn" jagen. Grundsätzlich ist die Entschädigung (erst einmal) steuerfrei!