studityp am 04.11.2008 um 18:15 Uhr
Hallo! Ich habe eine Frage bezüglich der Versteuerung von Erträgen aus Aktienverkäufen. Wenn ich sonst kein nennenswertes Einkommen habe (Student), wird mir die Steuer (immerhin 25%) dann zurückgezahlt? Oder gilt der Steuersatz immer, vom eigentlichen Einkommen unabhängig?
Wenn der Zinsertrag Dein einziges Einkommen ist, kannst gibst Du das per Einkommenssteuererklärung an. Da gelten dann die ganz normalen Regeln für Einkommen, also Grundfreibetrag usw. Wenn Du nicht ein echtes Vermögen gemacht hast, bekommst Du die Steuern dann zurück.
Noch wird Dir noch gar nichts abgezogen. Und am sonsten kannst Du die Nichtveranlagungsbescheinigungen (7,6K) dieser Welt benutzen.
studityp am 4. November 2008 18:41 Danke dir!

... mach eine Einkommensteuererklärung - hier wird die Abgeltungssteuer (erst ab 2009!!!) korrigiert und du mußt die Erträge mit deinem persönlichen Steuersatz versteuern...
Danke dir für die Info! Gruß