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Steuerliche Vorteile urch kirchlich Trauung?

gefragt von kronzeuge0 am 06.11.2008 um 14:29 Uhr

Ein befreundetes Pärchen denkt darüber nach zu heiraten. Sie meinten, man könne ab nächstem Jahr kirchlich heiraten, ohne davor standesamtlich getraut worden zu sein. Aber das wird doch dann wohl trotzem keine steuerlichen Vorteile mit sich bringen, oder?


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Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 6. November 2008 14:30
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Nein, zählt nicht wie eine standesamtliche Hochzeit. Aber Katholiken dürfen dann Sex haben.


wiesudennblues
beantwortet von wiesudennblues am 6. November 2008 14:31
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Vom Gesetz her gelten die beiden meines Wissens nach dann immer noch als ledig. Das ist ein Eheversprechen nur vor Gott und nicht vor dem Staat, eben rein gesellschaftlich und ohne die rechtlichen Konsequenzen einer standesamtlichen Trauung!


anonym
beantwortet von Schlaului am 6. November 2008 14:31
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Kirchliche Hochzeit vor standesamtlicher geht definitiv nicht und eine kirchliche Hochzeit bringt auch keine steuerlichen Vorteile, sondern nur weitere Kosten!

Kommentar von 92e2eae9d24c68dd12b7643f639b73e1smallbutz1510 am 6. November 2008 14:38

Doch, geht ab 2009.


anonym
beantwortet von muederKater am 6. November 2008 14:31
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Die Kirche hat mit dem Staat nichts zu tun, Vorteile gibt es, wenn überhaupt nur durch die standesamtliche Ehe.


Sascher
beantwortet von Sascher am 6. November 2008 14:33
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Richtig. Martin Luther hat gesagt: "Die Ehe ist ein weltlich Ding" Und das gilt vor dem Gesetz für alle. Zivilrechtlich ist nur die standesamtlich beukundete Ehe verbindlich.



heinmueck
beantwortet von heinmueck am 6. November 2008 14:31
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Natürlich nicht.

Ich bin auch schon 17x vor dem Altar des Fliegenden Spaghettimonsters mit diversen Leuten verheiratet worden, ohne dass ich einen Cent weniger Steuern zahlen darf.


anonym
beantwortet von t124terra am 6. November 2008 14:31
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Meines Wissen kannst Du erst kirchlich heiraten, wenn man standesamtlich getraut wird.

Kommentar von Eb2703b37bc8708abed13e9a84599ec7smallKristall08 am 6. November 2008 14:41

Ist geändert worden, geht jetzt doch.


anonym
beantwortet von magpie am 6. November 2008 14:32
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nein, steuerlich wird die kirchliche trauung natürlich auch weiterhin keine vorteile bringen. nur mit der standesamtlichen kann man vom splittingtarif profitieren. daran ändert sich auch im nächsten jahr nix


LeoMama
beantwortet von LeoMama am 6. November 2008 14:31
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Wenn Du dich verheiratest, hast du immer andere steuerliche Veränderungen, egal ob kirchlich oder standesamtlich.


wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 6. November 2008 14:36
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Diese kirchliche Heirat, ohne standesamtlich getraut zu werden, wollen die Kirchen eventuell einführen um Ihre "Kundschaft" auch dort zu suchen, wo die Leute sich, aus welchen Gründen auch immer, gegen die Ehe entschieden haben.

Das ist (abgesehen von der Glaubensfrage, die natürlichzieht) im steuerlichen udn rechtlichen Sinn, eine reine Showveranstaltung.

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 6. November 2008 14:40

Es geht u. a. drum, dass Senioren heiraten können, ohne ihre Witwen- bzw. Witwer-Rente zu verlieren.

Der Staat hat hier eine gerechte Regelung verpennt.

Kommentar von 1928372d696aac89e5ef95eea076f957smallwfwbinder am 6. November 2008 15:05

Na, wer im Rentenalter nochmal heiratet, bekommt 1. eine Abfindung und 2. lebt die Rente bei Einer Scheidung wieder auf.


Virginia47
beantwortet von Virginia47 am 6. November 2008 14:37
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Eine kirchliche Trauung bringt keinen steuerlichen Vorteil. Nur eine standesamtliche. Nur kirchliche Trauungen finde ich eigentlich unsinnig. Aber dann habe ich das Argument gehört, das vielleicht eine Witwe und ein Witwer sich kirchlich trauen lassen können, dass sie vor Gott als Paar gelten, aber trotzdem schön weiterhin die Witwen/werrente kassieren können.


Franticek
beantwortet von Franticek am 6. November 2008 14:41
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Die Frage laesst sich nicht so ganz einfach mit ja oder nein beantworten. Eine kirchliche Trauung kann theoretisch auch jetzt schon stattfinden, ohne dass man vorher standesamtlich geheiratet hat. Es ist dann aber keine Ehe, die vor dem Gesetz als solche zaehlt, offiziell ist man immer noch unverheiratet. Verheiratet vor dem Gesetz ist man erst mit der standesamtlichen Truung.

Schaut man in andere Laender wie z.B. Italien, dort hat der Pfarrer quasi gleichzeitig auch die Funktion des Standesbeamten. Dort wird nur in der Kirche geheiratet und unterschrieben, damit ist man gesetzlich verheiratet. (Es gibt aber auch die Moeglichkeit dort, ohne kirchliche Trauung einfach vor einem Standesbeamten zu heiraten).

Bei uns in Deutschland sind Geruechte aufgekommen, dass auch hier die Moeglichkeit geschaffen werden solle, dem Pfarrer u.U. evtl ebenfalls die Funktion eines Standesbeamten zu verleihen. Somit koennte eine Hochzeit dann komplett in der Kirche stattfinden, hier waere dann auch die Unterschrift zu leisten, die man sonst im Standesamt taetigt. Bisher handelt es sich aber noch nicht einmal um Plaene sondern erst um Geruechte, Ideen, ... ueber die man nachdenkt. Passieren wird da also so schnell noch nichts.


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