Ein befreundetes Pärchen denkt darüber nach zu heiraten. Sie meinten, man könne ab nächstem Jahr kirchlich heiraten, ohne davor standesamtlich getraut worden zu sein. Aber das wird doch dann wohl trotzem keine steuerlichen Vorteile mit sich bringen, oder?

Nein, zählt nicht wie eine standesamtliche Hochzeit. Aber Katholiken dürfen dann Sex haben.

Vom Gesetz her gelten die beiden meines Wissens nach dann immer noch als ledig. Das ist ein Eheversprechen nur vor Gott und nicht vor dem Staat, eben rein gesellschaftlich und ohne die rechtlichen Konsequenzen einer standesamtlichen Trauung!
Kirchliche Hochzeit vor standesamtlicher geht definitiv nicht und eine kirchliche Hochzeit bringt auch keine steuerlichen Vorteile, sondern nur weitere Kosten!
butz1510 am 6. November 2008 14:38 Doch, geht ab 2009.
Die Kirche hat mit dem Staat nichts zu tun, Vorteile gibt es, wenn überhaupt nur durch die standesamtliche Ehe.
Richtig. Martin Luther hat gesagt: "Die Ehe ist ein weltlich Ding" Und das gilt vor dem Gesetz für alle. Zivilrechtlich ist nur die standesamtlich beukundete Ehe verbindlich.

Natürlich nicht.
Ich bin auch schon 17x vor dem Altar des Fliegenden Spaghettimonsters mit diversen Leuten verheiratet worden, ohne dass ich einen Cent weniger Steuern zahlen darf.
Meines Wissen kannst Du erst kirchlich heiraten, wenn man standesamtlich getraut wird.
Kristall08 am 6. November 2008 14:41 Ist geändert worden, geht jetzt doch.
nein, steuerlich wird die kirchliche trauung natürlich auch weiterhin keine vorteile bringen. nur mit der standesamtlichen kann man vom splittingtarif profitieren. daran ändert sich auch im nächsten jahr nix

Wenn Du dich verheiratest, hast du immer andere steuerliche Veränderungen, egal ob kirchlich oder standesamtlich.

Diese kirchliche Heirat, ohne standesamtlich getraut zu werden, wollen die Kirchen eventuell einführen um Ihre "Kundschaft" auch dort zu suchen, wo die Leute sich, aus welchen Gründen auch immer, gegen die Ehe entschieden haben.
Das ist (abgesehen von der Glaubensfrage, die natürlichzieht) im steuerlichen udn rechtlichen Sinn, eine reine Showveranstaltung.
JoWaKu am 6. November 2008 14:40 Es geht u. a. drum, dass Senioren heiraten können, ohne ihre Witwen- bzw. Witwer-Rente zu verlieren.
Der Staat hat hier eine gerechte Regelung verpennt.
wfwbinder am 6. November 2008 15:05 Na, wer im Rentenalter nochmal heiratet, bekommt 1. eine Abfindung und 2. lebt die Rente bei Einer Scheidung wieder auf.

Eine kirchliche Trauung bringt keinen steuerlichen Vorteil. Nur eine standesamtliche. Nur kirchliche Trauungen finde ich eigentlich unsinnig. Aber dann habe ich das Argument gehört, das vielleicht eine Witwe und ein Witwer sich kirchlich trauen lassen können, dass sie vor Gott als Paar gelten, aber trotzdem schön weiterhin die Witwen/werrente kassieren können.

Die Frage laesst sich nicht so ganz einfach mit ja oder nein beantworten. Eine kirchliche Trauung kann theoretisch auch jetzt schon stattfinden, ohne dass man vorher standesamtlich geheiratet hat. Es ist dann aber keine Ehe, die vor dem Gesetz als solche zaehlt, offiziell ist man immer noch unverheiratet. Verheiratet vor dem Gesetz ist man erst mit der standesamtlichen Truung.
Schaut man in andere Laender wie z.B. Italien, dort hat der Pfarrer quasi gleichzeitig auch die Funktion des Standesbeamten. Dort wird nur in der Kirche geheiratet und unterschrieben, damit ist man gesetzlich verheiratet. (Es gibt aber auch die Moeglichkeit dort, ohne kirchliche Trauung einfach vor einem Standesbeamten zu heiraten).
Bei uns in Deutschland sind Geruechte aufgekommen, dass auch hier die Moeglichkeit geschaffen werden solle, dem Pfarrer u.U. evtl ebenfalls die Funktion eines Standesbeamten zu verleihen. Somit koennte eine Hochzeit dann komplett in der Kirche stattfinden, hier waere dann auch die Unterschrift zu leisten, die man sonst im Standesamt taetigt. Bisher handelt es sich aber noch nicht einmal um Plaene sondern erst um Geruechte, Ideen, ... ueber die man nachdenkt. Passieren wird da also so schnell noch nichts.