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Steuerliche Behandlung von Bestattungsgeld bzw. Auswirkungen auf Grundsicherung

gefragt von TonSiT am 05.11.2009 um 23:21 Uhr

Hallo, ( 2 Fragen ) Ein Ehepaar fragt mich ob man eine Bestattungsgeldvers. als Vorsorgeaufwendung steuerlich geltend zu machen kann, ABER.. Die Versicherung soll nicht für sie selbst sein sondern für die Mutter (bzw. Oma). Die Ehefrau wäre dann Versicherungsnehmer und Beitragszahler und (Oma die Versicherte Person). Die Frage ist ob die Eheleute bei dieser Konstellation einen steuerlichen Vorteil hätten wenn sie es so abschließen, ( wird es beim Finanzamt so akzeptiert?), denn die Oma selbst hat keine deutsche Staatsbürgerschaft und kann somit steuerlich nichts damit anfangen, wenn sie es selbst abschließt. Die andere Frage ist, wenn Oma selbst Vers. abschließt, wie wirkt sich das auf die Grundsischerung aus? Bekommt sie dann evtl. mehr Grundsicherung, weil solche sachen evtl. als Vorsorgeaufwendung in die Berechnung der Grundsicherung einfliesen? Seit ca. 2 Jahren ist Sie verwitwet und ist auf Grundsicherung angewiesen. Nach dem Tod ihres Ehemanns hat die Oma ein ca. 50€ monatlich für die Bestattung zahlen müssen da das Sozialamt nur 1/2 der Kosten übernommen hat. Nach dem die Oma die Schulden abbezahlt hat, möchte die Familie nun für die Oma eine Vers. abschließen.., die Frage ist nur wie wäre es möglich bzw. vernünftiger und besser ? Für alle Hilfestellungen, Links zu Informationen oder vielleicht sogar konkrette Antworten, bin ich sehr dankbar.


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knattertatter
beantwortet von knattertatter am 5. November 2009 23:22
0x
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Du schon wieder frag den Steuerberater


biggie55
beantwortet von biggie55 am 5. November 2009 23:24
0x
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keiner bekommt eine erhöhte grundsicherung wegen vorsorgeaufwendungen.


Tonica
beantwortet von Tonica am 5. November 2009 23:32
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Das intressiert den Staat nicht. Wenn die Oma stirbt, bezahlt der Staat einen anonyme Feuerbestattung. Alles weiter ist Privatvergnügen. So bitter das ist.... Ich könnte meine Angehörigen auch nicht so verabschieden. L.G.


molei39
beantwortet von molei39 am 6. November 2009 01:50
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so eine Versicherung ist Mist, es ist ja eigentlich eine Lebensversicherung, und da die Oma schon alt ist, wird die dann richtig teuer sein, warum spart sie nicht einfach dieses Geld mit Hilfe ihrer Tochter/Sohn. 2 Jahre hat sie abgezahlt? Na dann, 2 Jahre sparen, vielleicht auch 3, wird ja alles teurer, und gut is!!!


malli
beantwortet von malli am 6. November 2009 10:57
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schau mal in das EStG §10 absatz 1 und 2 regeln das sehr genau!



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