Steuerliche Abzugsfähigkeit bei Einmalzahlung für Studium

2 Antworten

Rechnung nicht bezahlen, dann weiß ich persönlich aber nicht ob du solange bis 2013 die Mahnungen abwarten kannst... und weiter an dieser Privaten Schule zugelassen wirst...

Diese verstehen meist nicht so viel Spaß oder eine kleine Teilzahlung anbieten und denen verklickern, das der Rest im Januar 2013 erfolgt, wenn das Termingeld nach einer Wartezeit im Januar 2013 freigegeben wird.

Dann wenn die Rechnung bezahlt wird zu diesem Jahr gehört diese rein steuerrechtlich...

Da es keine Wiederkehrende Zahlung wäre, so greift die Regelung aus dem Einkommensteuergesetz des Zufluss /Abfluss Prinzip nicht, da steht ein Passi drin, das bis zum 10.01. des Folgejahres die Zahlung unteranderem dem vorherigen Kalenderjahr zugerechnet werden könnte... (hab jetzt kein Bock zu googeln, hab frei und bin bissl angeschlagen und nach dem Wortlaut schau ich jetzt auch nicht nach, kein Bock zum Bücherregal zu gehen und zu suchen)

Wie gesagt so könnte man das machen im Sekr. mal sich erkundigen über die Zahlungsmodalitäten und ob diese dir entgegen kommen könnten...

Danke!!! Hab eben versucht den Betrag zu splitten und die Schule lässt sich darauf ein. Super und vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort. Manchmal kommt man eben selbst nicht auf das Naheliegendste ;-))

Wenn dieses "Studium" eine Fortbildung darstellt (du hast also bereits eine Ausbildung im Gesundheitswesen) kann man die Zahlung der Gebühren in 2012 als vorweggenommene Werbungskosten geltend machen. Der Verlust wird dann im nächsten Jahr mit den positiven Einkünften verrechnet.