gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ
47 

Steuerliche Absetzbarkeit von Umzugskosten?

gefragt von Stephanie am 14.01.2007 um 21:36 Uhr

Bis zu welcher Höhe und unter welchen Umständen kann man einen beruflich bedingten Umzug steuerlich geltend machen?

Infobutton_rz  

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

finanzen x 23.722 steuern x 2.938 umzug x 1.542

enibas
beantwortet von enibas am 15. Januar 2007 18:39
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

prinzipiell sind Umzugskosten privat und nicht steuerlich anrechenbar. Wenns allerdings beruflich ist kannst Du entweder einenPauschabetrag oder auch einzelnen Belege anrechen (die Höhe weiß ich leider auch nicht). Anrechenbar sind u.a. folgenden Aufwände: 1. zwei Fahrten zur Wohnungssuche und -besichtigung (inklusive Tage- und Übernachtungsgeld) 2. Reisekosten für alle, die mit umziehen 3. Maklergebühren 4. Verpflegung für die Umzugshelfer 5. Transporter 6. Sonstiges, wie z.B. die Renovierungskosten für die neue Wohnung


anonym
beantwortet von Locke71 am 31. März 2008 01:00
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Auf folgender Seite findest Du eine Auflistung, was sich alles bei einem berufsbedingten Umzug absetzen lässt und wann ein Umzug als berufsbedingt gilt:
http://www.meldebox.de/umzugskosten/berufsbedingter-umzug


hanna2908
beantwortet von hanna2908 am 15. Januar 2007 10:04
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die Höhe kann ich dir leider nicht sagen, du kannst den Umzug aber Steuerlich geltend machen, wenn du durch diesen den Arbeitsweg um min 1 Std verkürzen kannst. Alles was darunter leigt macht keinen Sinn (bin vor zwei Jahrenauch umgezogen und hatte eine ersparnis von etwa 45 min. Wurde nicht angerechnet


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Weitere Informationen

Source_16
Steuern sparen
Wenn der Umzug beruflich bedingt ist - und nur in diesem Fall - kann er von der Steuer abgesetzt werden. Das ist der Fall, wenn:
  • Sie einen neuen Job antreten oder versetzt werden und deswegen in eine andere Stadt ziehen müssen.

  • Sie durch den Umzug näher an Ihrem Arbeitsplatz wohnen, beispielsweise mindestens neun Kilometer (einfache Strecke) oder sich Ihre Fahrzeit zum Job um insgesamt mindestens eine Stunde verkürzt.

  • wenn Sie eine Zweitwohnung (beruflich bedingte doppelte Haushaltsführung) aufgeben.

Allerdings können Sie Umzugskosten steuerlich nicht unbegrenzt geltend machen.




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.