Weitere Informationen
Sie einen neuen Job antreten oder versetzt werden und deswegen in eine andere Stadt ziehen müssen.
Sie durch den Umzug näher an Ihrem Arbeitsplatz wohnen, beispielsweise mindestens neun Kilometer (einfache Strecke) oder sich Ihre Fahrzeit zum Job um insgesamt mindestens eine Stunde verkürzt.
wenn Sie eine Zweitwohnung (beruflich bedingte doppelte Haushaltsführung) aufgeben.
Allerdings können Sie Umzugskosten steuerlich nicht unbegrenzt geltend machen.









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