gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Steuerliche Absetzbarkeit einer zweiten (freiberuflichen) Berufsausbildung als Arbeitnehmer

gefragt von hTiger am 29.10.2009 um 18:00 Uhr

Ich bin Arbeitnehmer und habe eine Ausbildung für eine freiberufliche Tätigkeit absolviert. Das Finanzamt hat die Kosten dafür als Werbungskosten auf der Anlage N für 2008 nicht anerkannt. Wie kann ich diese Kosten steuerlich absetzen? Auf der Anlage S?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Steuererklärung (763)
Freiberuflich (86)
Zweite Ausbildung (6)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


anonym
beantwortet von Pumuckl70 am 30. Oktober 2009 09:50
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

War die Ausbildung irgendwie artverwandt mit Deiner Angestelltentätigkeit? Wenn ja, würde ich erstmal Einspruch einlegen. Wenn nicht, fällt das Ganze unter Berufsausbildungskosten und kommt in Zeile 81 des Mantelbogens, aber nur bis 4000 € werden anerkannt. Versuche es erstmal, wie eine Weiterbildung aussehen zu lassen! Wenn Du die Ausbildung benötigst, um Dich selbstständig zu machen und es dann auch tust (getan hast?), könnten es auch Vorkosten sein, also Betriebsausgaben vor Geschäftsaufnahme.

Kommentar von hTiger am 30. Oktober 2009 20:35

Danke für die Antwort. Ich habe auch schon mit den Finanzamt gesprochen. Die Ausbildungskosten werden unter Vorbehalt als Sonderausgaben anerkannt, sofern daraus in den nächsten Jahren zu versteuernde Einkünfte erzielt werden.



Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Mit 25 zweite Ausbildung oder Offiziersstelle beim Bund antreten? Chart (15 Stimmen)

    Zweite Ausbildung machen

    zweite Ausbildung als Altenpflegerin möchte ich machen

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.