Ich bin Arbeitnehmer und habe eine Ausbildung für eine freiberufliche Tätigkeit absolviert. Das Finanzamt hat die Kosten dafür als Werbungskosten auf der Anlage N für 2008 nicht anerkannt. Wie kann ich diese Kosten steuerlich absetzen? Auf der Anlage S?
War die Ausbildung irgendwie artverwandt mit Deiner Angestelltentätigkeit? Wenn ja, würde ich erstmal Einspruch einlegen. Wenn nicht, fällt das Ganze unter Berufsausbildungskosten und kommt in Zeile 81 des Mantelbogens, aber nur bis 4000 € werden anerkannt. Versuche es erstmal, wie eine Weiterbildung aussehen zu lassen! Wenn Du die Ausbildung benötigst, um Dich selbstständig zu machen und es dann auch tust (getan hast?), könnten es auch Vorkosten sein, also Betriebsausgaben vor Geschäftsaufnahme.
Danke für die Antwort. Ich habe auch schon mit den Finanzamt gesprochen. Die Ausbildungskosten werden unter Vorbehalt als Sonderausgaben anerkannt, sofern daraus in den nächsten Jahren zu versteuernde Einkünfte erzielt werden.