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Steuerklasse Ehegatten des Hartz IV-Empfängers

gefragt von bine792001 am 25.03.2009 um 12:06 Uhr

Welche Steuerklasse wäre ratsam für den Ehegatten des Hartz IV-Empfängers? Bisher war immer 5 eingetragen und der Hartz IV Empfänger hatte noch 3. Jetzt hat der Ehegatte eine neue Arbeitsstelle in Teilzeit (zwischen 20-30 Stunden). Welche Steuerklasse wäre ratsam im Bezug auf Nettogehalt und auf das Hartz IV Geldes des Ehegatten?


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miniwo
beantwortet von miniwo am 25. März 2009 12:09
1x
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Im Endeffekt muss man das Ausrechnen lassen, kenne ja dein Gehalt nicht. Aber egal wie, das einkommen wird angerechnet, egal welche Steuerklasse, hast du 3 und bekommst mehr raus, kriegst weniger Hartz4, hast 5 kriegst eben bissl mehr


anonym
beantwortet von Mietnormade am 25. März 2009 12:09
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Ich würde Dir zu III raten.


aurata
beantwortet von aurata am 25. März 2009 12:16
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Ich würde dem harz IV Empänger raten, bei Klasse 3 zu bleiben. Die Sache ist die: Der Lohnempfänger bekommt die zuviel gezahlten Steuer bei Jahresausgleich zurück, aber Harz IV Empfänger bekommt nichts zurück, was abgezogen ist - ist weg.

Das habe ich von einen Steuerberater erfahren.

Kommentar von Ea35a73f3e3cf8fd4ab2d59fb2a9dd93smallzj1000 am 25. März 2009 12:24

... und wieder mal ein Ratschlag wie man den Staat bescheißt. Prima - das bezahlt die Allgemeinheit.

Kommentar von E6bab003ebc694d6c5aa8ba6c41da4dasmallaurata am 25. März 2009 13:16

Wieso den Staat bescheißen? Das ist legal und gesetzlich erlaubt und KEIN illegaler Trick. Zudem zi100, ich wünsche dir nicht, dass es dich trifft und du rechnen musst ob du mit 2,60 oder 2,80 durch den Tag kommst. Bescheißen ist was anderes (siehe Zumwinkel & Co.). Und damit du nicht falsch denkst: ich arbeite und bezahle Steuer und habe zum Glück noch nie staatliche Unterstützung beansprucht. Ich finde es aber ungerecht, wie die Benachteiligten unter uns behandelt werden: jeder wird als potenzielle Betrüger betrachtet.

Kommentar von Simple_avatar5smallcasilein am 25. März 2009 12:30

Die Steuerrückzahlung ist Einkommen und wird auch auf's Alg2 angerechnet. Daher denke ich, dass man besser gleich die günstigste Regelung nimmt - die erfährt man bei einem der tausend im Internet verfügbaren Gehaltsrechnern.


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