Steuerklasse Ausbildung mit Nebenjob?

4 Antworten

Eins vorweg: Die Steuerklasse besagt nur, wieviel Lohnsteuer Dir abgezogen wird. Darauf, wieviel Steuer Du tatsächlich zahlen musst, hat sie keinen Einfluss, das ergibt sich aus Deiner Steuererklärung.

Wenn Dir zu viel abgezogen wurde, solltest Du eine Steuererklärung abgeben. Wenn zwei Jobs gleichzeitig "auf Steuerkarte" abgerechnet wurden, bist Du zur Abgabe verpflichtet - wie auch in fast allen anderen Fällen, bei denen es möglich ist, dass Du noch was nachzahlen musst.

Einen Minijob kann (muss aber nicht!) der Arbeitgeber pauschal versteuern - dann brauchst Du dafür keine Steuerklasse, brauchst ihm Deine Steuer-ID nicht anzugeben, und brauchst in einer eventuellen Steuererklärung auch das pauschal versteuerte Einkommen nicht anzugeben.

Wenn Du einen Zweitjob hast, der nicht pauschal versteuert wird, dann gilt für diesen wie auch für einen Drittjob die Steuerklasse 6 - nur ein Job kann Steuerklase 1 haben. Vermutlich hat hier der Zweitarbeitgeber einen Fehler gemacht, hat fälschlich Steuerklasse 1 statt 6 verwendet - und dadurch kann Dein Erstjob nicht mehr als 1 gelten.

> Auf den Gehaltsabrechnungen von August und September stand bei beiden Jobs jeweils die Steuerklasse 1

Das war der Fehler. Auf dem Zweitjob hätte entweder gar keine (da pauschal versteuert, was für Dich besser wäre) oder die 6 stehen müssen. Anscheinend sind die im Lohnbüro des Zweitjobs nicht so fit - die beim Erstjob haben den Fehler (zweimal Klasse 1, das darf nicht sein) bemerkt und konsequenterweise auf 6 gewechselt.

Letztlich Dein Fehler, Du hättest beim Zweitjob keine Steuer-ID angeben dürfen, wenn Pauschalversteuerung vereinbart war. Und gegen die Klasse 1 in der Lohnabrechnung sofort protestieren müssen. Aber wer weiß das schon als Auszubildender.

Mit dem Kilometergeld aus Oktober kann das nichts zu tun haben, da der Fehler (zwei Jobs parallel mit Steuerklasse 1) ja schon im August bestand.

Nach der Steuererklärung wirst Du wohl den Großteil der abgezogenen Lohnsteuer zurückbekommen. Zur Abgabe einer solchen für dieses Jahr (möglich ab Januar 2017, spätestens am 31.7. abzugeben) bist Du dank des Zweitjobs verpflichtet.

Ansprechpartner ist zunächst das Lohnbüro des Zweitjobs, die müssen zumindest für die Zukunft Deinen Job nach Pauschalversteuerung abrechnen (vorausgesetzt, das war so mit dem Arbeitgeber vereinbart), damit Du wenigstens im nächsten Jahr keine Probleme hast. Ob sie die Abrechnung auch rückwirkend korrigieren können, weiß ich nicht.

Nachdem der Zweitjob auf pauschal oder auf Klasse 6 umgestellt ist, kann dann der Erstjob wieder nach Klasse 1 abgerechnet werden.

Deine  Steuerklasse richtet sich nach dem Familienstand.

Der Nebenjob ist pauschal versteuert, den brauchst du in deiner Steuererklärung also gar nicht anzugeben.

Dass du in deinem Hauptjob Abzüge hast, liegt an den Sozialabgaben,

In dem Bereich greift die Lohnsteuertabelle noch gar nicht.

Wenn dein Hauptarbeitgeber die Klasse 6 berechnet hat, hast du wahrscheinlich deine Steuer-ID nicht rechtzeitig abgegeben. Dann ist er dazu verpflichtet.

2. Job = Steuerklasse 6.

In einer Ausbildung bekommt man kein Gehalt, sondern eine Vergütung, daher wird auch keine Einkommenssteuer abgezogen, sondern nur Sozialsteuer.(Zu mindest bis zu einer Obergrenze)

Selbstverständlich gibt es auch Azubi-Vergütungen, die steuerpflichtig sind. In der Finanzwirtschaft erhalten die Azubis oft schon über 1000 € im ersten Lehrjahr.

komisch, normalerweise zahlt der Arbeitgeber dann die Sozialversicherungsbeiträge. Sonst mal bei der Minijob-Zentrale nachfragen

Es dürften keine Abgaben für Dich anfallen, es sei denn, Du wärst dann > 450 €.

Ob das Km-Geld auf den 450 € Job aufgeschlagen wird & Du dann > 450 € bist, mußt Du dort klären.

Auch beim Finanzamt nachfragen

km-Geld kann nicht als Lohn angerechnet werden. Das sind Spesen, die für den AG ein durchlaufender Posten sind.