Kolibri am 29.07.2009 um 17:12 Uhr
Ich sitze gerade an der Steuererklärung grusel Wir hatten 2008 jede Menge außergewöhnliche Belastungen (Krankheitskosten), jedoch kann man die doch nur absetzen, wenn sie einen gewissen Prozentsatz des Einkommens übersteigen!? Im "kleinen Ratgeber" steht nur: "Die genannten a.B. wirken sich jedoch steuerlich nur dann aus, wenn die Aufwendungen einen bestimmten Prozentsatz Ihrer Einkünfte - die "zumutbare Belastung" - überschreiten." Wie hoch ist dieser Prozentsatz? Und was mache ich, wenn ich diesen nicht erreiche? Kann ich die Rechnungen dann auch bis zur Steuererklärung 2009 zurückhalten, obwohl sie 2008 bezahlt wurden??? (mit denen von diesem Jahr summiert wird es ja mehr!)

Direkt zur Antwort: http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-14308.xhtml?currentModule=home
die zumutbre Belastung ist in § 33 des Einkommensteuergesetzes geregelt. http://www.buzer.de/gesetz/4499/a62261.htm (scrolle etwas runter, ist sehr unterschiedlich, hängt von Einkommen und Kinderzahl ab)
Rechnung zurückhalten geht nicht, sind nur in dem Jahr steuermindernd zu berücksichtigen in dem sie auch GEZAHLT worden sind (also wenn Zahnarzt Rechnung 31.12.08 ausgestellt hat, du aber erst in 09 gezahlt hast, dann in 09 absetzbar)
Aber trage ruhig alle Krankheitskosten, Medikamente, Fahrten zu Ärzten usw. ein. Das Finanzamt küzt automatisch, brauchst du dich nicht drum kümmern.
Kolibri am 29. Juli 2009 17:18 Vielen Dank, damit ist auch der zweite Teil meiner Frage beantwortet! Aber das müsste reichen - falls alles anerkannt wird!

meist liegt die zumutbare Belastung so bei 1000 €, wenn du keine richtig großen Ausgaben hattest (Zahnbehandlung) lohnt es sich meist nicht alles aufzuführen. Wenn doch, dann mußt du richtig sammeln (also z.B. auch die Fahrtkosten zum Arzt etc.) denn jeder überschreitende € gilt dann...
Ein Steuerprogramm zeigt dir die zumutbare Belastung an... oder gib mal deine Kosten in der Erklärung ein - dann steht deine zumutbare Belastung im Steuerbescheid - als Richtlinie für die Zukunft...
Kolibri am 30. Juli 2009 16:11 Danke! Getsern Abend hab ich mir in aller Ruhe noch mal den Bescheid vom vorletzten Jahr angesehen und auch meine Berechnungen, die ich ja immer aufhebe! Da waren die Krankheitskosten in voller (von mir ausgerechneten) Höhe aufgeführt. Da sie aber nur bei 367 € lagen, konnte nichts abgesetzt werden. Letztes Jahr lagen wir allerdings bei über 2000 € - das sollte dann doch reichen, damit für uns noch was zurückkommt! :)
Und für die Zukunft weiß ich jetzt ja auch, wo das steht. Gestern Mittag war ich allerdings so verwirrt, dass ich nicht wusste, ob sich die Mühe mit dem vollständigen Aufführen überhaupt lohnt... Aber mit jedem Arztbesuch + Fahrtkosten usw. kam dann wieder was dazu und es wurde immer mehr...
Vielen Dank, das hilft mir sehr weiter!