In unserem Feundeskreis gibt es eine Hausbesitzerin, die ihr Eigenheim später einmal an ihre Tochter vererben möchte. Mit Einführung der Erbschaftssteuerreform muss man nach meinem Kenntnisstand generell nicht mehr zu Lebzeiten eine Schenkung an die Erben vornehmen, um die Besteuerung des Hauses zu verhindern. Allerdings habe ich auch gehört, dass das nur gilt, wenn der Erbe die Immobilie dann auch seber nutzt. Ist das richtig so? Vielen Dank im voraus für hilfreiche Antworten!
Bei Kindern ist dies in Zukunft so, daß man das Haus selbst nutzen muß. Aber 400.000 Euro pro Elternteil und Kind in bar sind sowieso steuerfrei -egal ob das als Haus oder sonstigen Wertgegenständen erfolgt. Ich finde, daß die Steuerfreiheit viel zu weit geht. Eine unbegrentze Summe bei einem Haus auch wenn es "nur" 200 m² finde ich schon heftig. Ich wette, daß es in Zukunft viele Luxushäuser geben wird, die genau 200 m² Wohnfläche haben und das ganze auf einem riesigen mehrere Quadratkilometer großen Anwesen.
ganz genau: das erbe muss nicht versteuert werden, wenn die kinder danach mindestens zehn jahre in der wohnung oder dem haus wohnen
Ja, das stimmt. Bis zu 200m² ist steuerfrei, wenn der erbe danach 10 jahre im haus wohnt
So ein Blödsinn!!
kein Blödsinn!