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Steuerfreie Zulage zum Lohn/Gehalt

gefragt von jesreeljesreel am 21.05.2008 um 17:32 Uhr

Wer kennt sich aus mit Zulagen auf das Gehalt, die von den Steuern und / oder Sozialabgaben nicht erfasst werden, also steuerfrei sind?


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mapella
beantwortet von mapella am 22. Mai 2008 11:52
3x
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Schau mal hier rein: http://www.gehalt-tipps.de/gehalt/lohnabrechnung/welcher-lohn-ist-steuerfrei/ da geht's um steuerfreie Bezüge wie z.B. Fahrtkosten, Lohnzuschläge, Übernachtungskosten, Schlechtwettergeld etc.


anonym
beantwortet von Mietnormade am 21. Mai 2008 17:34
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Ich kenn mich aus aber was willst Du wissen?

Fahrtgeld Entgeldumwandlung Firmenwagen Leistungszulage Nachtarbeit Verpflegungsmehraufwendung?


Blitz28
beantwortet von Blitz28 am 21. Mai 2008 17:35
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Was genau meinst du? Welche Zulagen frei sind oder...?


anonym
beantwortet von fairlane am 21. Mai 2008 17:37
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Das meiste wird durch die EUR 40,- Grenze erfasst. Der Rest ist zu versteuern. Hier eine Leitlinie, die noch gültig ist (meines Wissens) http://www.controllerspielwiese.de/index.htm?Inhalte/news/lst2006.htm


moon73
beantwortet von moon73 am 21. Mai 2008 17:44
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Es gibt im Netz Gehaltsoptmierer, dort kannst du dir berechnen lassen , wie du dein Netto optimieren kann, mit Zulagen , die auch für den Arbeitgeber rentabel sind. http://www.biallo.de/gehaltsoptimierer/rechner_gehaltsoptimierer.php?rub=rech


andreas48
beantwortet von andreas48 am 21. Mai 2008 17:53
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Vermögenswirksame Leistungen

Kommentar von 3ee281e9a55f2ec6395e48414c4a660fsmallRBMannheim am 21. Mai 2008 21:02

Sind steuer- und SV-pflichtig!


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 21. Mai 2008 21:04
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anonym
beantwortet von Siggi0815 am 10. November 2008 21:23
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  • Sonntagszuschlag bis 50% sv- und steuerfrei
  • Feiertagszuschlag bis 125% (Bsp. Tag der dt. Einheit)
  • Besondere Feiertage bis 150& (Bsp. Ostern, Pfingsten, Neujahr, Weihnachten
  • Nachtarbeit von 20 - 24 Uhr und von 4:00 bis 6:00 Uhr 20 %
  • Nacharbeit von 24:00 - 04:00 Uhr 40 %

anonym
beantwortet von Siggi0815 am 10. November 2008 21:24
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SV-Pflichtig aber sv-freie Einkommensart ist bspw. die Abfindung.


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