Frage von Betty24 03.05.2010

Steuerfreie Nebeneinkünfte

  • Hilfreichste Antwort von RautenMiro 03.05.2010
    4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    § 46 (3) EStG Härtefreibetrag

    410 EUR

    für jeden EUR der den Betrag von 410 EUR übersteigt wird der Freibetrag um 1 EUR gekürzt.

    Gilt natürlich nur wenn Du Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielst.

    Ach so ... hoffe, danke für den STERN????!!!!

  • Antwort von RautenMiro 03.05.2010
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Finde ich schon hart, da bekommt jemd Daumen hoch, der Blödsinn schreibt... weiterhin ist das jemand der am Tag ca 200 Fragen mit je 1 kurzen Satz beantwortet.... so wie DER HANS..

    Also Betty 24... glaube einfach mal einem Steuerberater...

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