Kisler am 01.07.2009 um 22:34 Uhr
Bei uns im Unternehmen wurde seid kurzem die Zeitarbeit eingeführt. Seid her frag ich mich, wie hoch der Verdienst sein darf, bis man dann Steuer zahlen muss. Ist da bei der Steuererklärung etwas zu berücksichtigen oder zu erwähnen?
meinst du Kurzarbeit oder Zeitarbeit? Zeitarbeit macht irgendwie keinen Sinn bei deiner Frage.
Kurtzarbeitsgeld kommt vom Arbeitsamt, da werden keine extra Steuern drauf gelegt. Wenn du Jetzt Kurzarbeitergeld bekommst, schmälert es dein Gesamtjahresvolumen an Stueren. das bedeutet, dass du von den bereits bezahlten steuern mehr zurückbekommen kannst als ohne die Kurzarbeitszeit
Hast recht, ich meinte Kurzarbeit
Das ist nicht ganz korrekt. Das Kurzarbeitergeld (KUG) muss auch in der Steuererklärung angegeben werden. Es ist zwar steuerfrei, wird aber dennoch zur Berechnung des Steuersatzes herangezogen. D.h. durch das KUG wir dein Steuersatz erhöht. Der erhöhte Steuersatz wird dann auf dein übriges Einkommen (ohne KUG) angewendet. Sodass man dann evtl. was nachzahlen muss, weil man auf das KUG keine Lohnsteuer vorab bezahlt hat.