Ich habe vor 4 Jahren einen Riester-Vertrag abgeschlossen. Muss ich als Arbeitnehmer Angaben zum Vertrag in der Anlage AV machen, um evtl. profitieren zu können? Die Steuererklärung macht mich wahnsinnig, über hilfreiche Tipps bin ich dankbar.

Die Anlage AV musst du ausfüllen und mit deiner Steuererklärung einreichen. Das Finanzamt führt eine sogenannte "Günstigerprüfung" durch und stellt somit fest wie du besser gestellt bist. Entweder mit den Zulagen (wenn du wenig einzahlst und viele Zulagen bekommst) oder mit einer Steuererstattung (Vielverdiener mit wenig Zulagen). Trifft der zweite Punkt zu bekommst du Geld zurück.
Du musst die Anlage AV für den Riestervertrag ausfüllen, sonst bekommst du keine steuerlichen Vergünstigungen.

Anlage AV musst du nur ausfüllen, wenn dein Riestervertrag nicht steuerbegünstigt ist.
Die Anlage AV benötigt man nur für einen Riester-Vertrag.
Ganz einfach: http://pimp-my-rente.blogspot.com/2009/06/riester-rente-steuererklarung.html
Hier findest du alle relevanten Informationen zur Anlage AV.
Grüße