charlotte am 01.08.2007 um 11:08 Uhr
bevor ich mich jetzt durch die AGB quäle: stimmt es, dass man die Steuern von der Fluggesellschaft erstattet bekommt, wenn man den Flug nicht wahrnimmt? Irgendjemand erzählte mir das, dass die Steuern nur für den tatsächlich geflogenen Fluggast anfallen.

Es geht! Man muss nur fragen. Denn "freiwillich" gibts nix.
Huhu,
Falls ein Flug bei einer Billigairline storniert wird, müssen Flughafengebühren und Steuern zurückgefordert werden.
Ich glaube, wenn man den Flug verpasst, hat meine keine Chance Geld zurück zu bekommen: Ist glaub das selbe Schema wie bei der Bahn: Bahn weg, Geld weg, Ticket ungültig.
Heeeschen am 1. August 2007 11:17 Sehe ich auch so, da gibts wohl nix zurück.
charlotte am 1. August 2007 14:57 Hallo Humbi und Heeschen, von einem Reisepreis iHv 179 € bekomme ich wieder 80 € Steuern zurück. Das scheint wohl immer so zu sein. Habe gerade die Nachricht von Suisse (Air) erhalten. Es geht. Man muss sich nur rühren!
Liebe Charlotte, wenn es eng wir hilft dir www.flug-storno.de. Liebe Grüße, D.
Hallo Charlotte, wie hast Du bei der Suisse Air angefragt? Ich habe nämlich den Flieger auch von der Suisse Air verpasst. Und jemand hat mir auch erzählt man könnte die Steuern zurückfordern. Das Ticket ist aber nicht umbuchbar, deshalb ich nicht ob da was anderes gilt...