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Steuererstattung bei verpaßtem Flug?

gefragt von charlottecharlotte am 01.08.2007 um 11:08 Uhr

bevor ich mich jetzt durch die AGB quäle: stimmt es, dass man die Steuern von der Fluggesellschaft erstattet bekommt, wenn man den Flug nicht wahrnimmt? Irgendjemand erzählte mir das, dass die Steuern nur für den tatsächlich geflogenen Fluggast anfallen.

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Reise x 9.956 Steuer x 2.328 Flug x 898 Erstattung x 57

charlotte
beantwortet von charlotte am 1. August 2007 15:07
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Es geht! Man muss nur fragen. Denn "freiwillich" gibts nix.

Kommentar von vnrulz am 11. August 2007 01:08

Hallo Charlotte, wie hast Du bei der Suisse Air angefragt? Ich habe nämlich den Flieger auch von der Suisse Air verpasst. Und jemand hat mir auch erzählt man könnte die Steuern zurückfordern. Das Ticket ist aber nicht umbuchbar, deshalb ich nicht ob da was anderes gilt...


anonym
beantwortet von Humbi am 1. August 2007 11:12
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Huhu,

Falls ein Flug bei einer Billigairline storniert wird, müssen Flughafengebühren und Steuern zurückgefordert werden.

Ich glaube, wenn man den Flug verpasst, hat meine keine Chance Geld zurück zu bekommen: Ist glaub das selbe Schema wie bei der Bahn: Bahn weg, Geld weg, Ticket ungültig.

Kommentar von 091c3a8979eeff2ed5b6f04e3ccc4e26smallHeeeschen am 1. August 2007 11:17

Sehe ich auch so, da gibts wohl nix zurück.

Kommentar von A6008231fa64ff879ecb286a657b6a99smallcharlotte am 1. August 2007 14:57

Hallo Humbi und Heeschen, von einem Reisepreis iHv 179 € bekomme ich wieder 80 € Steuern zurück. Das scheint wohl immer so zu sein. Habe gerade die Nachricht von Suisse (Air) erhalten. Es geht. Man muss sich nur rühren!


anonym
beantwortet von Damiencp am 21. April 2009 14:40
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Liebe Charlotte, wenn es eng wir hilft dir www.flug-storno.de. Liebe Grüße, D.


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