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Steuererklärung: wo erfasse ich haushaltsnahe Dienstleistungen?

gefragt von libelle am 21.05.2007 um 8:21 Uhr

Für 2006 kann man erstmals haushalsnahe Dienstleistungen, also z.B. Arbeitskosten für Renovierungen steuerlich absetzen. Aber wo erfasse ich die? Kann mir jemand helfen?


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Reply


anonym
beantwortet von computerteufelchen am 21. Mai 2007 08:33
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Die Steuerermässigung beantragt man auf der 4. Seite des Mantelbogens und legt die entsprechenden Nachweise (Rechnung und Überweisungsbeleg) bei. Es gibt verschiedene Zeilen für Handwerkerleistungen, Haushaltshilfe usw.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 21. Mai 2007 08:33
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