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Steuererklärung,Weg zur Arbeit absetzen: Aufrunden ??

gefragt von rsony am 30.08.2009 um 20:13 Uhr

Muss heute die Anfahrt zur Arbeit, mit privatem PKW berechnen. Gültig ist FALK- route laut internet, kürzeste Strecke. Es wird einfache Fahrt an Finanzamt genannt (ohne Rückweg). Sind 10,53 KM. Es sind keine Komma, also nur ganze KM erlaubt (?), darf ich auf 11 aufrunden.? Die "schnelle Route " wäre 11, 30.


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ziuwari
beantwortet von ziuwari am 30. August 2009 20:14
1x
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ja, darfst Du

Kommentar von 146e5ee11faa42061266f4bdd2cb3cdesmallLittleArrow am 30. August 2009 22:55

Er darf aber auch 12 km nehmen.


EXsiggischmidt
beantwortet von EXsiggischmidt am 30. August 2009 20:14
0x
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Ich zähle grundsätzlich 3 KM drauf, hat sich noch nie jemand deswegen beschwert...


LittleArrow
beantwortet von LittleArrow am 30. August 2009 22:54
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Natürlich darst Du die schnellste Strecke für die Enrfernung nehmen und die aufrunden: also 12 km.


anonym
beantwortet von stricki am 31. August 2009 20:50
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Also: Ich wohne auf einem kleinem Dorf und 'mein' Finanzbeamter hat sich noch NIE um sowas gekümmert. Ob 3 km oder 8 oder 12 ... Ich habe das mal einem Finanztypen inner Großstadt erzählt: Der hat sich kaputtgelacht (...da hätten wir ja viel zu tun ...).


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