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Steuererklärung von 2007 vergessen abzugeben. Wann endet die endgültige Abgabefrist?

gefragt von skifahrerin am 01.07.2008 um 12:09 Uhr

Ich gehöre zu denjenigen, die sich vor dem Erstellen der Steuererklärung drücken. Nun sagte mir ein Arbeitskollege, dass der reguläre Abgabetrag verstrichen sei. Bis wann kann ich die Steuererklärung noch nachträglich einreinchen?


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anonym
beantwortet von koenigstiger25 am 2. Juli 2008 09:41
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Hilfreichste Antwort

Ist Dein Kollege Dipl. Finanzwirt oder Steuerberater?

Die Frist 31.05.2008 ist eine gesetzliche Frist aber keine Ausschlussfrist, d. h. auch danach besteht die Möglichkeit die Einkommensteuererklärung abzugeben. Diese Frist gilt eh nur für natürliche Personen, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind (z. B. Eheleute mit Steuerklasse 3 und 5, oder wenn andere Einkünfte erzielt werden) Mit Steuerklasse 1 und keinen weiteren Einkünften ist man nicht verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben - es erfolgt dann, wenn man seine Steuererklärung trotzdem abgibt, eine Antragsveranlagung. Bislang musste die Steuererklärung dann binnen 2 Jahren (für 2007 also bis zum 31.12.2009) beim Finanzamt sein. Diese Frist ist aber durch die Rechtsprechung gekippt worden und man hat länger Zeit, ich meine(!) dass man seine Steuererklärung immer abgeben kann, rückwirkend bis 2002

Wenn Du beim Finanzamt geführt und verpflichtet bist eine Steuererklärung abzugeben, wirst Du aufgefordert und hast dann eine entsprechende Nachfrist zur Abgabe der Steuererklärung. Steuerlich beratene Personen haben eine Frist bis 31.12.2008

...so mal eben in Kürze und auf die schnelle...

Kommentar von Sonnenblumen84 am 2. November 2009 15:18

Man hat seit 2005 4 Jahre Zeit seine Steuererklärung abzugeben. Steuererklärung 2007 kannst du demnach bis zum 31.12.2011 abgeben.


Weitere gute Antworten


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 1. Juli 2008 12:17
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Hier steht es Ausführlich: http://www.klicktipps.de/einkommensteuer_faq.php#wann

Falls der Steuerzahler zur Abgabe einer EkSt-Erklärung verpflichtet ist, muss auf jeden Fall eine EkSt-Erklärung abgegeben werden. Die Einkommensteuererklärung soll bis zum 31. Mai des Folgejahres abgegeben werden. Falls dies nicht möglich ist, kann beim Finanzamt mit einem einfachen Brief eine Fristverlängerung beantragt werden. Verlängerungen bis zum 30.9. werden problemlos gewährt. Ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein kann eine Fristverlängerung bis zum 31.12. beantragen. Nach dieser Frist können Zuschläge fällig werden und das Finanzamt kann eine Steuerschätzung androhen bzw. vornehmen.

Wer die EkSt-Erklärung freiwillig abgibt, hat dazu maximal 4 Jahre nach Ablauf des Steuerjahres Zeit. Beispiel: Die Steuererklärung für 2005 kann spätestens am 31.12.2009 abgegeben werden. Später wird die Steuererklärung nicht mehr angenommen, und eine eventuelle Steuer-Rückzahlung verfällt. Früher betrug diese Frist 2 Jahre. Im Steueränderungsgesetz 2008 wurde diese Frist ab den Steuererklärungen 2005 verlängert.

Kommentar von B10f353a35d885365dd27efd9c3f7fa8smallkingsizesf am 1. Juli 2008 13:17

ah, gut zu wissen! Danke für diese Info. DH

(ich hoffe jetzt drücke ich mich nicht noch länger um diese blöde Steuererklärung rum :-))

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 1. Juli 2008 16:58

In www.klicktipps.de/einkommensteuer.php

gibt es dazu viele Tipps und danach keine Ausrede mehr. ;-)


kingsizesf
beantwortet von kingsizesf am 1. Juli 2008 12:12
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wenn du normaler Angestellter bist und nicht abgabePFLICHTIG bist, hast du 2 Jahre Zeit - die 2007er Erklärung muß also spätestens Silvester 2009 beim Finanzamt im Briefkasten liegen.

Kommentar von koenigstiger25 am 2. Juli 2008 09:30

...nach aktueller Rechtsprechung nicht mehr richtig...

Kommentar von EnnoBecker am 21. Juni 2009 13:08

...also, nein. Es ist nicht die Rechtsprechung. Es ist das Gesetz. §46 (2) Nr. 8 EStG, §§ 169 (2), 170 (1) AO.


Gesierich
beantwortet von Gesierich am 24. Juni 2009 16:09
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Es gibt 2 Fragen:

a) Wenn man eine StErkl abgeben MUSS, bis wann muss man diese dann abgeben? (oben schon hinreichend beantwortet)

b) Wenn man nicht verpflichtet ist, eine Steuerklärung abzugeben, bis wann DARF man dann noch eine abgeben. Hier gab es früher eine 2-Jahresfrist, die durch das JStG 2008 weggefallen ist, aber nur für die Steuerjahre 2005 und später.

Die 2007er Steuererklärung kann man also dieses Jahr auf jeden Fall noch abgeben.

Rechtsquellen: AO:170 EStG:46/2/8 EStG:55j/2

Viele Grüße Alfred Gesierich, Steuerberater www.gesierich.de

Kommentar von EnnoBecker am 25. Juni 2009 11:08

...also, Rechtsquellen bitte genau angeben.
.
AO: 169 II 1, 170 I bzw. II
EStG: 46 II 8, 52 Absatz 55j EStG: 25 I
EStDV: 56 1 oder 2
.
Abgesehen davon gefällt mir die abschließende Darstellung der Rechtsquellen. Werd ich ab jetzt auch so machen.


bleedingsoul
beantwortet von bleedingsoul am 1. Juli 2008 12:11
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Also,der Steuerberater meiner Mutter macht grad ihre und meine noch fertig.Es sollte also noch reichen.



Marieke2712
beantwortet von Marieke2712 am 1. Juli 2008 12:17
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Das kommt auf die Art der Steuererklärung an. Also eine Frist ist am 2.6. abgelaufen. Du kannst aber eine Fristverlängerung beantragen - möglichst schnell. Hier sind weitere Infos: http://www.steuertipps.de/?menuID=8&navID=14&softlinkID=11587&softCa... Ein Steuerberater hat wohl länger Zeit und wenn Du keine Freibeträge auf der Steuerkarte hast, wohl auch.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 1. Juli 2008 12:17
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Das geht solange bis die Festsetzung erfolgt ist. Das gilt insbesondere für Selbstanzeigen. und korrigierte Erklärungen. Wenn du keine Steuererklärung abgeben musst, dann kannst es auch lassen. Nach Ablauf der Frist hast du ediglich keinen Anspruch auf zügige Bearbeitung.


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 1. Juli 2008 21:02
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Das Finanzamt fragt bei dir nach. Natürlich nur, wenn du schon mal eine abgegeben hast.


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