Ist der einem zugeteilte Sachbearbeiter verpflichtet Rat zu erteilen im Sinne eines Seuerberaters? Muss er nicht Fragen zum Ausfüllen und Einreichen der Unterlagen beantworten? Man müsste doch theoretisch auch ohne Steuerberater auskommen.
er muss dir nur sagen, was du in welche zeile und spalte einzutragen hast.
steuertipps und weitere auskünfte im sinne von steuerberatung darf er dir nicht geben.
er ist ja kein steuerberater.
Hilfe beim ausfüllen und einreichen der Steuererklärung muss das FA geben. Allerdings nicht zum Inhalt, also was du einträgst, um möglichts Steuern zu sparen z.B.
Es gibt aber gute Softwarelösungen , die bei der Steuererklärung hilfreich sind.

Der Sachbearbeiter kann in Grenzen helfen, hat aber immer das übergeordnete Interesse der Steuerbehörde im Auge zu behalten. Fragen zur Technik der Ausfüllens muß er beantworten.
Sehr theoretisch müßte man ohne Steuerberater auskommen, aber die Verhältnisse, sie sind nicht so.
Sei Dir stets über eines im Klaren: Das Finanzamt ist dafür da, Steuern einztreiben.

also ich mache meine steuererklärung schon einige jahre selbst. es gibt doch gute cd`s zu kaufen. dort werden deine persönlichen angaben genau abgefragt, und danach die fragen gestellt die du ausfüllen mußt. falls dann noch fragen offen sind, notiere sie und gehe mit dem ausgefülltem und ausgedrucktem formular zum finanzamt. wenn du alle interessanten unterlagen bei hast, geht der sachbearbeiter noch einmal alles mit dir durch. ich habe nur gute erfahrungen gemacht.ich habe aber auch nicht sehr viel abzusetzen.
fragen muß das Fa beantworten. tips und ratschläge zum steuernsparen allerdings nicht. wenn du dich aber etwas mit dem thema steuern vertraut machst, was über das internet kein problem ist, dann wirst du feststellen das es relativ einfach ist.
Zum Thema Steuern dürfen nur Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine beraten.
Im Finanzamt darf dir höchstens gesagt werden, was in welche Zeile einzutragen ist.

Sie sind zu Auskunft und Hilfe verpflichtet.
Aber "Machen Sie mir mal meine Steuererklärung!", geht nicht.
Hier kannst Du Dich schon mal in die Materie einlesen: http://www.klicktipps.de/einkommensteuer.php
Als Ergänzung http://www.bundesrecht.juris.de/stberg/index.html