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Steuererklärung + Immobilienerwerb

gefragt von Robbie82 am 12.02.2009 um 8:41 Uhr

Hallo,

habe letztes Jahr eine Eigentumswohnung erworben, wo wir alles neu machen mussten!

Nun interesiert es mich, was ich von den Renovierungs/Sanierungskosten bei meiner Steuererklärung angeben kann! Wie sieht es mit den Notarkosten aus!??

Über viele zahlreiche Tipps würde ich mich sehr freuen!

Gruß

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anonym
beantwortet von kobelinchen am 12. Februar 2009 08:46
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Am besten, du suchst einen Steuerberater auf. Die Kosten dafür kannst du auch geltend machen.

Kommentar von Robbie82 am 12. Februar 2009 08:54

Ja das war mein zweiter Gedanke, ich glaube in diesem Fall sollte ich wirklich einen Steuerberater besuchen!

Danke!


anonym
beantwortet von Moltobene am 12. Februar 2009 09:14
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wenn du dich selbst informieren willst,kauf dir den "Kleinen KONZ" ca.9.-€.Ist sehr hilfreich,aber man muß sich auch etwas Zeit nehmen.


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 12. Februar 2009 09:01
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In bescheidenem Umfang können Handwerkerleistungen bis ca. Euro 800 - nochmal recherschieren! - dann als haushaltsnahe Dienstleistung berücksichtigt werden, wenn auf der Rechnung Materialkosten, Arbeitslohn sowie Fahrkosten separat ausgewiesen werden. Falls Sie allerdings die Eigentumswohnung nicht selber nutzen, sondern fremd vermietet haben, dann stellt sich die gesamte steuerliche Betrachtung völlig anders dar als beim Eigennutz. Hier könnten dann alle Kosten incl. des Kaufpreises und der erhaltungsnahen Aufwendugnen über die AfA und die Abseztung der Zinsen steuerlich geltend gemacht werden. Bei Ihrer Fragestellung scheint dies aber nicht gegeben!

Kommentar von Robbie82 am 12. Februar 2009 09:33

Naja meine Freundin wohnt bei mir zur Miete, gilt das dann auch als vermieten?

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 12. Februar 2009 09:57

Nein, das ist ein dummer Trick, den selbst ein schwachsinniger Finanzbeamter sofort duchschaut und der im Übrigen dennoch eine Steuerpflicht auslöst! Hören Sie auf herumzutricksenund leben Sie ehrlich! Das zahlt sich langfristig für Sie aus!


kiramarie
beantwortet von kiramarie am 12. Februar 2009 09:00
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Soweit ich weiß, können nur die reinen Kosten für den Arbeitslohn abgesetzt werden. Aber ich würde da auch einen Steuerberater fragen.


Aemmie
beantwortet von Aemmie am 12. Februar 2009 08:46
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Ich würde einen Steuerberater in Deinem Fall aufsuchen. Es gibt immer wieder Änderungen. Der Steuerberater ist derjenige, der immer auf den aktuellen Stand ist. Wenn Du die Notarkosten über die Finanzierung mit finanziert hast, glaube ich nicht, dass Du seperat noch einmal bei der Steuer geltend machen kannst. Da sie ja in der monatlichen Belastung enthalten ist. Soweit ich weiß, kannst Du Renovierungskosten oder Sanierungskosten geltend machen. Aber wie gesagt, der Steuerberater ist der beste Ansprechpartner in diesem Fall.


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