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Steuererklärung bei Privatindolvenz

gefragt von Retter015 am 31.01.2008 um 12:53 Uhr

Hallo ich bin Verheiratet und bin seit kurzem in der Privatinsolvenzen der Einspruchsfrist endet mitt März 08 nun ist die Frage ich muss ja meine Steuererklärung für das veragngenden jahr abgeben was ist da besser meinen Frau möchte verständlich nicht das auch ihre erstattung dann weg ist wir haben einen Ehevertrag und haben Gütertrennung sollten wir und getrant veranlagen lassen oder gemeinsam was ist dann mit der Zurückzahlung meiner frau ist die dann auch in der Insolvenzmassen kann mir da jemand hier helfen danke im voraus der Retter015


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Reply


schurke
beantwortet von schurke am 31. Januar 2008 13:00
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Wenn nur Du in der Insolvenz bist, dann unbedingt getrennte Veranlagerung. Was Du erstattet bekommst, bekommt der Insolvenzverwalter. Da Deine Frau nicht insolvent ist (so verstehe ich das) und ihr Gütertrennung habt, kann sie ihre Erstattung behalten.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 31. Januar 2008 13:09

Meine ich auch!

Kommentar von Retter015 am 31. Januar 2008 23:43

Veilen Dank für die Gute antwort ja meinen Frau ist nicht in der insolvenz


mitra54
beantwortet von mitra54 am 31. Januar 2008 13:06
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Lass dich von dem Anwalt oder der Schuldenberatung beraten, die deine Insolvenz beantragt haben. Da deine Frau nicht in der Insolnz ist, wird sie ihren Teil auch nicht abtreten müssen. Aber wie das genau in eurem Fall gehandhabt werden muß, kann nur ein Fachmann sagen. Und versucht nicht, auch nur einen Euro an dem Insolvenzverwalter vorbei zu schmuggeln. die verstehen absolut keinen Spass. Denkt daran: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Kommentar von Retter015 am 31. Januar 2008 23:46

Ja vielen Dank ne das hatt ich auch nicht vor möchte ja raus aus der schulden falle


Sydney2
beantwortet von Sydney2 am 31. Januar 2008 18:53
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Die Steuererklärung muß vom Insolvenzverwalter erstellt werden bzw. zumindest geprüft und auch entsprechend abgezeichnet werden. Bei Abgabe der Erkl. kann ein Antrag gestellt werden, mit Aufteilung des evtl. Guthabens, so dass der Anteil Deiner Ehefrau ausgezahlt wird und Dein Anteil an den InSo gezahlt wird. Grüße Sydney2

Kommentar von Retter015 am 31. Januar 2008 23:45

he danke für den guten Tipp das wuste ich nicht


anonym
beantwortet von Rolfe am 1. Februar 2008 00:09
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Sollte für Dich selbst auch eine Rückerstattung in Frage kommen, kassiert die der Insolvenzverwalter in voller Höhe. Daran ist nichts zu ändern. Für Deine Frau gilt das von Sydney2 Gesagte.


collo
beantwortet von collo am 31. Januar 2008 13:01
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ich würde erst mal keine Steuererklärung abgeben. Sollte das Finanzamt eine haben wollen, wird ein Computer irgend wann eine Mahnung/Aufforderung schicken. Dann kommt man allerdings nicht daran vorbei.

Ob die getrennte oder gemeinsame Veranlagung besser ist, kann man sich vorher ausrechnen. Mache nichts ungesetzliches, da Du damit das Insolvenzverfahren gefährden würdest.




Kommentar von Retter015 am 31. Januar 2008 23:44

Danke nein was iiligalles mache ich auf keinen Fall möchte ja dann auch schuldenfrei werden aber danke


anonym
beantwortet von Retter015 am 6. Februar 2008 00:39
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Hallo an Alle ich habe Heute mit meinem Schuldnerberater gesprochen und er sagt es ist einfach ich muss warten bis die Wohlverhaltenperiode anfangt das heist das verfahren geschlossen ist da sinnd nach Inso nur mein Lohn anzurechen aus dem gepfändet werden darf wenn es die Freigrenze übersteigt nicht aber Steuerersatttung die darf ich in der Wohlverhaltensperiode voll behalten also warte ich noch bis april und mach sie dann aber allen hier trotzdem danke für euer tips




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