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Steuererklärung bei Azubis auch ohne Lohnsteuer?

gefragt von leuteritzheike am 16.03.2008 um 14:13 Uhr

Kann mein Sohn 20 J. Lehrling zum Mechatroniker auch eine Steuererklärung machen ohne das er Lohnsteuer bezahlt? Er hat täglich eine große Entfernung zur Ausbildungsstätte zurück zu legen und auch so hohe Aufwendungen für Werbungskosten.


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herlich
beantwortet von herlich am 16. März 2008 14:18
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hier werden ausreichende informationen gegeben. http://www.uni-protokolle.de/foren/viewt/58306,0.html


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 16. März 2008 14:19
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Warum sollte er? Egal wie hoch seine Aufwendungen sind. Er kann nur soviel erstattet bekommen, wie er gezahlt hat! Das Finanzamt wird, wenn er keine Lohnsteuer gezahlt hat, sich sicher nicht an seinen Kosten beteiligen!

Kommentar von 1530af97a1e2b81fa7d1f2e1eb9b48c9smallbsensual am 16. März 2008 14:23

DH, wo nichts gezahlt wurde, wird auch nichts erstattet.

Kommentar von dolabella am 16. März 2008 15:04

Vielleicht hat er ja VL oder einen Bausparvertrag. Dann sollte er ...


Sender
beantwortet von Sender am 16. März 2008 14:17
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Wieviel Lohnsteuer er zu zahlen hat, sagt ihm das Finanzamt, nachdem er die selbstverständlich fällige Erklärung abgegeben hat.


pippi60
beantwortet von pippi60 am 16. März 2008 14:17
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Grundsätzlich ist jeder von der Geburt bis zum Tod steuerpflichtig. In wieweit Dein Sohn seine Verluste (Aufwendungen) im Rahmen eines Verlustausgleiches geltend machen kann, weiß ich nicht! Erkundigt Euch doch diesbezüglich beim Finanzamt.


Debbie2311
beantwortet von Debbie2311 am 16. März 2008 14:20
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Generell ist es so, wer keine Lohnsteuer zahlt, bekommt auch nichts zurück.





pmamg
beantwortet von pmamg am 16. März 2008 14:23
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Ich ( Selbst Azubi ) hab gehört, dass man sogar en Pc von der steuer absetzten kann, wenn man den Grund angibt, ihn zum lernen zu benötigen.

Kommentar von Ad653389eb06bb327715c3404396b1fbsmallDebbie2311 am 16. März 2008 14:25

Das kann auch jeder "normale Arbeitnehmer".

Kommentar von Simple_avatar6smallMar10 am 5. Mai 2008 14:13

Ja, allerdings kann man nur den Teil absetzen, den man den PC in Prozent gemessen für "Berufliche Zwecke" nutzt. Es muss aber auch realistisch sein, da das FA es einem auch nicht einfach macht. Schon 50 % müssen gut begründet und nachgewiesen sein!


andreas48
beantwortet von andreas48 am 16. März 2008 14:50
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wenn er Vermögenswirksame Leistungen bezieht (Bausparen oder Fonds) MUSS er eine Steuererklärung abgeben, denn sonst gibt es keine Arbeitnehmersparzulage..

eine Rückerstattung ist nicht möglich, da ja keine Lohnsteuer im Voraus bezahlt wurde..


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