Kann mein Sohn 20 J. Lehrling zum Mechatroniker auch eine Steuererklärung machen ohne das er Lohnsteuer bezahlt? Er hat täglich eine große Entfernung zur Ausbildungsstätte zurück zu legen und auch so hohe Aufwendungen für Werbungskosten.

hier werden ausreichende informationen gegeben. http://www.uni-protokolle.de/foren/viewt/58306,0.html

Warum sollte er? Egal wie hoch seine Aufwendungen sind. Er kann nur soviel erstattet bekommen, wie er gezahlt hat! Das Finanzamt wird, wenn er keine Lohnsteuer gezahlt hat, sich sicher nicht an seinen Kosten beteiligen!

Wieviel Lohnsteuer er zu zahlen hat, sagt ihm das Finanzamt, nachdem er die selbstverständlich fällige Erklärung abgegeben hat.

Grundsätzlich ist jeder von der Geburt bis zum Tod steuerpflichtig. In wieweit Dein Sohn seine Verluste (Aufwendungen) im Rahmen eines Verlustausgleiches geltend machen kann, weiß ich nicht! Erkundigt Euch doch diesbezüglich beim Finanzamt.

Generell ist es so, wer keine Lohnsteuer zahlt, bekommt auch nichts zurück.

Ich ( Selbst Azubi ) hab gehört, dass man sogar en Pc von der steuer absetzten kann, wenn man den Grund angibt, ihn zum lernen zu benötigen.
Debbie2311 am 16. März 2008 14:25 Das kann auch jeder "normale Arbeitnehmer".
Ja, allerdings kann man nur den Teil absetzen, den man den PC in Prozent gemessen für "Berufliche Zwecke" nutzt. Es muss aber auch realistisch sein, da das FA es einem auch nicht einfach macht. Schon 50 % müssen gut begründet und nachgewiesen sein!

wenn er Vermögenswirksame Leistungen bezieht (Bausparen oder Fonds) MUSS er eine Steuererklärung abgeben, denn sonst gibt es keine Arbeitnehmersparzulage..
eine Rückerstattung ist nicht möglich, da ja keine Lohnsteuer im Voraus bezahlt wurde..