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Steuererklärung ausgesetzt

gefragt von AnnikaTaubert am 21.01.2009 um 8:09 Uhr

HAllo zusammen,

ich hoffe ihr könnt mir helfen. Mein Partner arbeitet ausschließlich auf Montage und hat Lohnsteuerklasse I. Drei JAhre lang hat er seine Steuererklärung gemacht, 2005 das letzte mal. Danach hat er sie nicht mehr gemacht weil er fast ausschließlich im Ausland arbeiten war und es versäumt hat. Nun würde ich gern wieder ansetzen und für 2008 eine Steuererklärung machen. Meine Frage ist nun ob das so ohne weiteres möglich ist, da er ein paar JAhre nicht gemacht hat?

Danke schonmal für Hilfe Annika


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Schmusisussy
beantwortet von Schmusisussy am 21. Januar 2009 08:12
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Ja, na klar, du kannst sie machen wann du willst, es sei denn, du musst Steuern zahlen (selbständig o.ä.) dann bist du verplichtet, sie jedes Jahr zu machen.Ach so, du solltest auch nicht zu lange warten (glaube, vier Jahre) also du kannst sie auch für 2006 und 2007 noch machen


wolfgang1956
beantwortet von wolfgang1956 am 21. Januar 2009 08:13
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Die fehlenden Steuererklärungen kann er durchaus nachreichen. Je früher, desto besser.


zauberflocke1
beantwortet von zauberflocke1 am 21. Januar 2009 08:13
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sicher kann er 2008 seine Steuererklärung machen... nur wird dann das FA hellhörig und verweist auf die fehlenden Jahre... entweder sie berechnen die fehlenden Jahre pauschal (und oftmals überhöht mit dem Hinweis des Widerspruches und Einreichung seiner tatsächlichen Bezüge der fehlenden Jahre oder die Beamten sind freundlicher und verweisen ohne vorläufigen Bescheid). Er wird nicht d´rum herum kommen, die offenden Erklärungen nachzureichen...da die Fristen für die Jahre abgelaufen sind, freundlich um Verständnis bitten und nachreichen...


LittleArrow
beantwortet von LittleArrow am 21. Januar 2009 09:20
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Wenn er in jedem Jahr längere Zeit (mehr als 183 Tage) im Ausland tätig war, dann greifen besondere steuerliche Regelungen, die Du hier http://kuerzer.de/YHumvjg7f nachlesen kannst.

Tendenziell ist davon auszugehen, das die BRD für die restliche Zeit (Anwesenheitszeit) nicht auf ihr Steuerrecht verzichtet und die Auslandseinkünfte dem sog. Progressionsvorbehalt unterwirft.

Daher muß/sollte er seine deutsche Steuererklärungen nachreichen. Und dabei vielleicht einen Steuerberater hinzuziehen, der sich mit dem o.a. Erlaß auskennt.


blauangel04
beantwortet von blauangel04 am 21. Januar 2009 08:11
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Ich denke wenn irgendwas nicht rechtens ist, hätte sich das Finanzamt schon gemeldet.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 21. Januar 2009 08:12
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diu kannst rückwirkend für 3 Jahre nachreichen.. wenn es sich denn lohnt


anonym
beantwortet von AnnikaTaubert am 21. Januar 2009 08:15
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Wow ihr seit ja schnell mit antworten...ich danke euch für die Tipps, mit den drei JAhren das wusst ich gar nicht. Werd mir gleich die Formulare raussuchen...danke


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