Hallo, mir muss geholfen werden. Ich steige da nicht durch. Ich bin verheiratet und Studentin. Verdiene jetzt in meinem Mini-Job 363 Euro jeden Monat. Ich bin seit 2007 bei meinem Arebitgeber eingestellt. 2007, sah meine Lohnabrechnung so aus. Ich hatte einen Bruttoverdienst von 363 Euro und mir wurden dann knapp 42 Euro an Steuern abgezogen, so dass mir tatsächlich ca. 320 Euro überwiesen wurden.Nun seit 2008 wude mein Arbeitgeber von einer anderen Firma übernommen. Meine Lohnabrechnung zeigt wie vorher auch den Bruttoverdeinst von 363 Euro an, aber von Ihnen wird mir nichts mehr abgezogen. Seit einem Jahr bekommen ich also den Bruttoverdienst von 363 Euro überwiesen. Jetzt wollte mein Mann der in der Lohnstuerklaase 3 ist, seine Stuererklärung machen. Er will seine getrennt abgeben, weil er der Überzeugung ist, dass ich als 400 Euro Kraft, keine Lohnsteuererklärung abzugeben habe. Wer kann mir in dieser Situation helfen. Muss ich auch meine machen und was für Auswirkungen würde dies haben, besonders weil ein Jahr mir Steuern abgezogen worden sind und ein Jahr. Brauch Hilfe!!!!!!!!!!!!! DANKE!!!!!!
Mit Deinem 400-Euro-Job in 2008 zahlst Du in der Tat selbst keine Steuern. Das ist soweit völlig richtig: der Arbeitgeber hat alle Abgaben bereits an die Minijob-Zentrale abgeführt.
Nicht richtig ist es, wenn Dein Mann eine "getrennte" Steuererklärung abgeben will. Dann würde er auch getrennt (also einzeln) veranlagt - und alle Vorteile des Splittings (-> Steuerklasse III) wären futsch.
Ihr solltet eine gemeinsame Erklärung abgeben. Und für Dich wird kein Einkommen angegeben. - So ist es richtig und günstig.
Auch wenn Ihr für 2007 noch eine Steuererklärung abgeben müßt, sollte das eine gemeinsame sein: Du hast in dem Jahr ja Steuern gezahlt. Und wahrscheinlich bekommt Ihr dann noch was zurück.
Kurz und knapp:
Ihr solltet eine gemeinsame Steuererklärung machen, damit das Ehegattensplitting Anwendung findet. Dein Minijob muss dabei nicht angegeben werden.
Sollte Dein Mann die getrennte Veranlagung beantragen, wird er kräftig nachzahlen müssen, da er bislang nach Steuerklasse 3 versteuert hat, nun aber nachträglich mit Steuerklasse 1 versteuern müsste...

Dein erster Minijob Arbeitgeber hat nach Steuerklasse abgerechnet. Der zweite hat die Lohnsteuer pauschaliert und slebts abgführt.
Damit ommen diese Einkünfte nciht mehr in Eure Einkommensteuererklärung.
Wenn Dein Mann die getrennte Veranlagung durchführen läßt, zahlt er kräftig nach und verzeichte auf den Splitingvorteil aus der Ehe.
So Ihr nicht Gütertrennung habt werdet Ihr, egal ob Ihr das wollt oder nicht, immer gemeinsam veranlagt.
wir werden gemeinsam veranlagt? Auch dann wenn ich bisher noch nie eine gemacht habe, also noch nicht angemeldet bin?
Grundsätzlich werden Eheleute gemeinsam veranlagt, ist für die meisten auch am günstigsten. Aber man hat immer die Wahl, sich auch getrennt veranlagen zu lassen. Es ist also nicht egal, was man will oder nicht.
In diesem speziellen Fall wäre eine getrennte Veranlagung aber unsinnig und teuer.
Bei der Kombination Steuerklasse III und V ist man verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. In eurem Fall wäre die Zusammenveranlagung am besten, weil der Minijob pauschal versteuert wurde und dein Mann somit deinen Freibetrag mitnutzen kann. Es kann aber trotzdem zu einer Steuernachzahlung kommen. Am besten durchrechnen, ob getrennte oder Zusammenveranlagung besser ist.

Die Kombination III und V ist zur gemeinsamen Abgabe verpflichtet. Dein Mann könnte nur eine einzelne Veranlagung machen, wenn er die Steuerklasse I hätte.
Das ist schlichtweg falsch!
Aus welchen Grund hat dann überhaupt der erste Arbeitgeber mit Steuern abgezogen? Und welche Angaben hat der Arbeitgeber denn an die Minijob-zentrale abgeführt? Ich sollte dann für 2008 kein Einkommen und für 2007 dann doch ein EInkommen angeben? Der erste Arbeitgeber war aber bis Febraur 2008 da