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Steuererklärung Absetzen!

gefragt von Robbie82 am 30.03.2009 um 16:44 Uhr

Hallo,

habe letztes Jahr eine ETW erworben, nun sitze ich an der Vorbereitung meiner Steuererklärung und frage mich ob ich folgede Sachen mit angeben/absetzen kann!

  1. Notarkosten
  2. Grunderwerbsteuer
  3. Gerichtskosten (Eintragung)

Hoffe es kann mir jmd helfen!

Vielen Dank!


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tomg1974
beantwortet von tomg1974 am 30. März 2009 16:45
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alle nein!


anonym
beantwortet von newcomer am 30. März 2009 16:46
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ist für dich Privatanschaffung. Leider nein. Zumindest war es bei mir so

Kommentar von Robbie82 am 30. März 2009 16:49

Habe noch jmd zur Miete in der Wohnung!

Kommentar von tergenna am 30. März 2009 16:53

Dann mache es nicht selbst!!! Hol dir jemanden, der sich GUT damit auskennt. Kann dir bares Geld einbringen

Kommentar von Robbie82 am 30. März 2009 16:55

Ja hatte ich sowieso vor, wollte es nur jetzt schon wissen! :)

Die liebe neugier war halt größer! :)


anonym
beantwortet von tergenna am 30. März 2009 16:47
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Das kommt ganz darauf an: Bewohnst du die Wohnung selbst oder ist sie vermietet! Gehe am besten zu einem Lohnsteuerhilfeverein, im ersten jahr kann man ganz viel verkehrt machen! Lohnsteuerhilfevereine sind relativ kostengünstig (bei weitem unter Steuerberater) und die Ausgabe lohnt sich garantiert (wenn du jetzt was falsch machst, kannst du es nicht mehr rückgängig machen) und die Kosten kannst du im nächsten Jahr (wenn du es wieder selber machen kannst) sogar noch steuermindern ansetzen


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