gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Steuererklärung 2008 ,Lehrling unter 18 Jahre

gefragt von SandrasKiki am 10.07.2009 um 21:20 Uhr

Meine Tochter hat 2008 eine Lehre Angefangen und ist im Januar diesen Jahres 18 geworden. Bei meiner Steuererklärung ,bin ich mir nicht sicher ob ich bei der Anlage Kinder ,ihr Lehrlingsgeld und Öffentliche Ausbildungshilfen angeben soll .Computerprogramm sagt nein da sie letztes Jahr noch unter 18 war.Wer kennt die Lösung!


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Steuererklärung 2008 (11)
Lehrling unter 18 (1)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 10. Juli 2009 21:21
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
Hilfreichste Antwort

Ich würde es einfach angeben, dann bist Du auf der sicheren Seite, das Amt berechnet es ja nicht, wenn es nicht richtig ist.

Kommentar von A27931197f48da98e0c292626603cd64smallmonja1995 am 10. Juli 2009 21:22

Genau, würde ich auch so machen, das Finanzamt meldet sich, wenn was nicht stimmt. Hab auch grade ein Schreiben bekommen

Kommentar von SandrasKiki am 10. Juli 2009 23:19

Das war auch mein erster Gedanke.


Weitere gute Antworten


anonym
beantwortet von Annaberg am 10. Juli 2009 21:25
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Es zählen nur die Einkünfte der Kinder ab 18 Jahren, also 2008 noch nicht, wenn sie erst 2009 18 geworden ist.

Kommentar von SandrasKiki am 10. Juli 2009 23:20

Sicher?


Brainbuster
beantwortet von Brainbuster am 10. Juli 2009 21:33
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Lohnsteuerhilfe verein aufsuchen..Den gibs in jeder stadt..


anonym
beantwortet von althaus am 10. Juli 2009 21:36
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Aber was hat denn Deine Steuererklärung noch mit Deiner Tochter zu tun. Sie ist doch in der Lehre und muss somit eine eigene Steuererklärung abgeben. Trotzdem... Ich würde beim Finanzamt anrufen und nachfragen.

Kommentar von SandrasKiki am 10. Juli 2009 23:23

Ich war der Meinung sie muss ihre Steuererklärung erst machen wenn sie 18 ist.


anonym
beantwortet von Sumpfhexe am 24. Juli 2009 10:41
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Natürlich musst du Angaben zu deiner Tochter machen .. du bekommst doch sicher auch noch Kindergeld für sie ... solltest du keine Angaben machen, ist die Berechnung des Kindergeldes / Kinderfreibetrag ... nicht gegeben. Du hast im Rahmen deiner Steuererklärung auch noch mehrere Möglichkeiten, Kosten ( z.B. für auswärtige Unterbringung ect ) anzusetzen.

Deine Tochter kann ... sofern sie selbst Lohnsteuern zahlt, selbst eine Steuererklärung machen. Das steht ihr frei.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.