Steuererklärung - Kosten für Verbundpass
Hallo Zusammen,
ich möchte meine Werbekosten in Form einer Jahreskarte für den VVS (Verkehrsverbund Stuttgart) einreichen bei der Steuererklärung. Nun ist es ja so, dass die Kosten in z.B. Nov. 2010 anfallen, die Karte von 01.11.2010 bis 30.11.2011 galt. Sollte ich diese Kosten zum anfallenden Zeitpunkt 11/2010 angeben und damit in die Steuererklärung für 2010 oder in 2011 wo der maßgebliche Zeitraum der Nutzung stattfindet?
Bin offen für jeden Tipp.
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Zum Zeitpunkt der Kostenentstehung in die Werbungskosten mit angeben!
Gruß siola
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Du gibst doch eh die Entfernungspauschale an, oder nicht? Ansonsten gilt das Zufluss-Abfluss-Prinzip - also Kosten sind in dem Jahr geltend zu machen, in dem sie bezahlt wurden.
Kommentar von schulbrezel 27.12.2012Du meinst, es ist korrekt anstatt den z.B. 1675 EUR tatsächliche Kosten für den Verbundspass + Jahreskarte, die 0,30 EUR pro km angeben?
Kommentar von ErsterSchneeErsterSchnee 27.12.2012Deshalb heisst sie ja Entfernungspauschale - weil man pauschal (also unabhängig von den tatsächlichen Kosten) die 30 Cent geltend machen kann. Die bekommen Fussgänger ja auch - und die haben nun wirkich keine Kosten!
Kommentar von schulbrezel 27.12.2012Danke! holzkopf
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danke