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Steuerberater hat mich übers Ohr gehauen, und geht nun vor Gericht, soll ich WIderspruch einlegen?

gefragt von LeagrosLeagros am 06.11.2008 um 22:16 Uhr

Hallo zusammen

Ich wohnte vor kurzem noch in München und suchte einen Steuerberater weil ich keine Zeit hatte mich selbst darum zu kümmern. Schließlich fand ich einen.Ich fragte Ihn damals was es kosten würde, er meinte ich solle so mit 50 Euro rechnen, je nach Verlauf.

So schließlich bekam ich nach längerer Zeit meine Steuererklärung von ihm ausgefüllt.Ich sollte laut derr Eklärung ca.1600 Euro bekommen.

ca. 1 WOche (08.08) später schickte er mir eine Mahnung von ca.150 Euro, mit der Bitte das Geld zu überweisen.da sonst das Gericht eingeschaltet wird.

Ich sah es nicht ein den Betrag zu zahlen bevor ich einen Steuerbescheid bekam.

ca. 1 Monat später kam nun mein Stuerbescheid und ich bekam 740 Euro

Sauer und entäuscht auf den Typ, habe ich mich nicht mehr gemeldet.

So und heute liegt ein ANwaltschreiben in meinem Briefkasten.

Mit der Auforderung 205 Euro zu zahlen oder wiederspruch ein zulegen.

Hat mir jemand ne Idee, was ich machen soll?? Ich hab echt keine Lust dem Typ auch nur 1 cent zu zahlen, für diese Miese Leistung

Über Hilfen, Antworten würde ich mich sehr freuen

Gruß Benny

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Vom Stuerberater abgezockt x 1 Zahlen oder Widerspruch x 1

inforudi
beantwortet von inforudi am 6. November 2008 22:21
6x
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Also da mein Vater STB ist, kann ich folgendes sagen: Steuerberater können nicht zaubern oder in die Zukunft sehen. Das vom Finanzamt weniger kommt, passiert oft. Das mit der Vereinbarung von 50 Euro war wohl ein Abkommen auf den Stundensatz? Ansonsten gibt es eine Steuerberatergebührenverordnung bei der man nachsehen kann welche Honorare gerechtfertigt sind. MFG

inforudi


paule63
beantwortet von paule63 am 6. November 2008 22:21
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Der Steuerberater arbeitet nach GO, nicht nach potentieller Ausschüttung. Bezahl bitte die Rechnung. Seine Mahnung kam zu früh; vielleicht ist er nicht sehr kompetent, ganz sicher unsympathisch, aber er ist im Recht.


Tekken76
beantwortet von Tekken76 am 6. November 2008 22:19
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er kann nur anteilig das bekommen was letztendlich bei rum gekommen ist, sprich er muss sein honorar entweder auf den betrag berechnen den du bekommen hast oder wie bei einem lohnsteuerverein wo der mitgliedsbeitrag nach deinem jahresbruttogesamt berechnet wird


wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 6. November 2008 22:30
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Das mit den 50 Euro glaube ich nciht. vermutlich hast Du nciht richtig hingehört. Wenn er sich nciht nach der Gebührenordnung rchtet, handelt er standeswidrig.

also die Rechnung von 150 Euro erscheint schon mal richtig. das mit dem Anwalt , na ja, bißchen früh.

einen Zusammenhang zwischen Erstattung und Honorar gibt es nciht. Sonst müßte der steuerberater bei Mandanten die nachzahlen müssen ja drauflegen.


wolle59
beantwortet von wolle59 am 6. November 2008 22:19
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Er hat dir wohl sein Honorar von 1600€ berechnet. Da du nur 740 bekommen hast stehen ihm auch nur das jeweilige Honorar zu. Ich würde widerspruch einlegen.


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 6. November 2008 22:18
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bei welchem Steuerberater warst Du denn, der Dir für 50 Euro eine Steuererklärung angeboten hat; 50 euro kostet es schon, wenn die bei ihm klingelst! Immerhin hast Du 740 Euro bekommen, also fünfmal soviel als er verlangt.


setus
beantwortet von setus am 10. Januar 2009 10:06
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Egal, ob Du Dir jetzt viel oder wenig Hoffnung machen kannst.

Widerspruch ist auf jeden Fall IMMER gut.


collo
beantwortet von collo am 6. November 2008 22:28
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Lieber legaros,

vor dir steht ein große feste Wand

und du läufst gerade voll dagegen.


lionbaby72
beantwortet von lionbaby72 am 6. November 2008 22:21
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50 Euro...je nach Verlauf. Damit hättest du rechnen können, dass er eventuell mehr berechnet. Solange keine schriftliche Vereinbarung über die 50 Euro vorliegt, hast du die arschkarte gezogen.


Mystika1245
beantwortet von Mystika1245 am 6. November 2008 22:20
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.


1234
beantwortet von 01234 am 6. November 2008 22:18
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dafür giebt es anwälte oder etwa nicht?


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