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Steuer nachzahlung trotß langer Krankheit

gefragt von Billy53 am 21.11.2008 um 15:12 Uhr

Meine Frau war 4 Monate und ich 7 Monate im gleichen Jahr Krankgeschrieben und hatten durch das Krankengeld reichlich verluste im Verdienst und bei der Lonsteuerjahresausgleich wurden uns 680.-Euro Steuernachzahlung aufgelastet.Wird man in Deutschland bestraft das man lange Krank ist?Wenn man voll arbeiten geht,bekommt man was zurück und wenn man pro Person Monatlich ca.400.-Euro weniger verdient muß man an das Finanzamt zahlen?Komische Logik!?!


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anonym
beantwortet von anjanni am 21. November 2008 15:18
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Oops.

Tatsache ist: In der Zeit, in der Ihr Krankengeld bezogen habt, wurde Euch von diesem Geld keine Steuer abgeogen. Das Krankengeld wird aber mitgerechnet, wenn festgelegt wird, wie hoch Euer Steuersatz ist. Der Durchschnitts-Steuersatz wird dann auf das erzielte Einkommen angewandt.

Nun kommt es drauf an, was sonst noch zu versteuern ist, was Ihr eventuell für Freibeträge in der Steuerkarte eingetragen hattet usw. So pauschal würde ich mal sagen, eigentlich müßtet Ihr eine Rückzahlung bekommen. Aber das hängt eben von allerlei anderen Faktoren ab.

Deshalb der Rat: Laßt Euren Steuerbescheid noch mal überprüfen. Kann sein, daß da etwas falsch eingetragen oder angegeben wurde.

Ich hatte auch mal Ungereimtheiten: statt eines Minus wurde an einer Stelle ein Plus angegeben. Ich habe dann beim Finanzamt angerufen und konnte förmlich hören, wie die Sachbearbeiterin rot wurde. Wenige Tage später hatte ich den korrigierten Bescheid zu Hause, ohne daß ich noch was Schriftliches einreichen mußte...

Kommentar von Billy53 am 21. November 2008 16:42

Wir haben einen Einspruch auf diesen Bescheid gemacht,er wurde nach noch maliger Prüfung zurück gewiesen.Einen Steuerberater bei diesen Preisen,könen wir uns nicht leisten.

Kommentar von anjanni am 22. November 2008 12:12

Du kannst auch zum Finanzamt gehen und Dir das genau vorrechnen lassen. Die sind dort zur Beratung verpflichtet.

Ohne Eure genauen Daten zu kennen, kann man pauschal nicht sagen, ob das nun korrekt ist oder nicht. Immerhin kann es korrekt sein.

Sie müssen einen sachlich unrichtigen Bescheid auch noch nach der Einspruchsfrist ändern.

Steuerberatung kann man eventuell auch bei einem Lohnsteuerhilfeverein bekommen (falls man nur Steuern aus abhängiger Bschäftigung zahlt). Dort ist es billiger.


anonym
beantwortet von IchSchauMal am 21. November 2008 15:14
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Öhm, es gibt ganz normale Steuertabellen. Nach denen richtet sich die Steuerlast. Wenn du weniger verdienst zahlst du weniger. Wenn du mehr verdienst zahlst du mehr. Krankentagegeld ist steuerfrei.

Ich frage mich wo das Problem ist ? Wenn eine Nachzahlung gefordert wird dann war das Einkommen dementsprechend hoch.

Die Steuer wird ja nicht willkürlich berechnet.

Kommentar von Billy53 am 21. November 2008 16:39

Wie kann das Einkommen zu hoch gewesen sein,wenn wir in grunde genommen kein Einkommen hatten,sondern nur Krankengeld.Krankengeld liegt bei 70% des Netto-Einkommen und ist somit 30% weniger,also hatten wir verluste.Statt 32.000.-Euro im Jahr nur 24.000.-Euro im Jahr also 8.000.-Euro weniger.

Kommentar von IchSchauMal am 21. November 2008 20:54

Dann sollte einmal wirklich alles überprüft werden und gegen den Bescheid Einspruch erhoben werden. Tagegeld ist steuerfrei. Da ihr aber nicht das ganze Jahr Tagegeld bezogen habt: Was habt ihr in der übrigen Zeit verdient und wie viel Steuern wurden darauf entrichet?


kleineroteHexe
beantwortet von kleineroteHexe am 21. November 2008 19:33
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Das Krankengeld wird erstmal steuerfrei ausgezahlt, erhöht aber dann bei der ESt-Erklärung den Steuersatz. Man hätte sich vorher informieren sollen, um schon mal Geld zurückzulegen. Habt ihr die Steuererklärung mit einem Programm gemacht? Ihr könnt die Zahlen auch nachrechnen, indem ihr die Daten in ein Programm eingebt, oder euch das kostenlose Elster-Programm installiert.

Kommentar von Billy53 am 21. November 2008 20:52

Meine Frau ist mit sämtlichen Papieren zum Finanzamt gegangen und hat es dort ausrechnen lassen und von nur 613.-Euro im Monat kann ich mir nix zurück legen.


anonym
beantwortet von koenigstiger25 am 22. November 2008 13:26
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Entgegen der allgemeinen Auffassung ist das Krankengeld eben nicht ganz "steuerfrei". Das Krankengeld unterliegt dem so genannten Progressionsvorbehalt. Das Krankengeld erhöht Euren persönlichen Steuersatz, der auf Euer "normales" zu versteuerndes Einkommen angewendet wird.

Laut Deiner Schilderung kann es durchaus so sein, dass es zu einer Nachzahlung kommt. Der Einspruch ist dann zu Recht abgewiesen worden und ein Steuerberater kann Euch auch nicht helfen, weil es einfach so ist...

Ich kenne Eure finanzielle Situation nicht, vielleicht lohnt es sich einen Stundungsantrag zu stellen, bzw. Ratenzahlung zu vereinbaren.

Kommentar von IchSchauMal am 23. November 2008 10:38

Ah, das war leerreich :-) Danke !


flamingstar
beantwortet von flamingstar am 21. November 2008 15:13
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Vielleicht solltest du den Bescheid mal überprüfen lassen (vorher Widerspruch beim FA einlegen) und deine Unterlagen dem Steuerberater vorlegen. Vielleicht ist da ein Fehler unterlaufen.

Kommentar von Billy53 am 21. November 2008 16:40

wir haben einen Einspruch auf diesen Bescheid eingereicht,wurde leider zurückgewiesen.Einen Steuerberater bei diesen Preisen können wir uns nicht leisten.

Kommentar von Simple_avatar8smallflamingstar am 21. November 2008 19:48

Der Steuerberater wird nicht mehr kosten als du an Nachzahlung leisten musst.

Kommentar von 432d8adae7b6a10d71f55a2ff445f547smallWago1956 am 24. November 2008 15:15

aber er kostet zusatzlich zur Nachzahlung. Steuerberater arbeiten nicht kostenlos und die Steuerzahlung ist zu 99 % rechtens, nach den Infos die hier stehen !


anonym
beantwortet von Rolfe am 21. November 2008 21:13
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Wenn ihr beide im besagten Jahr Arbeitnehmer (also angestellt wart), kann ich mir die Steuernachforderung nur erklären, wenn ihr Steuerklasse 3/5 hattet und ihr dadurch zuwenig Steuern gezahlt habt. Das dürfte erst recht dann der Fall sein, wenn du mit 7 Monaten Gehalt die StKl 3 hattest und deine Frau die 5.

Kommentar von Billy53 am 21. November 2008 23:18

wir hatten Steuerklasse 4/4 bis Sept.2007 dann erst 3/5 also haben wir,als wir noch tätig waren volle Steuern gezahlt.Das Finanzamt hat sich auf das Aggressionsgesetz berufen,daß bedeutet das das Krankengeld was bisher Steuerfrei war mit berechnet wird und dadurch ergibt sich der Steuersatz.In meinen Augen eine Frechheit,ein Gesetz zu erlassen,daß das Steuerfreie doch mit berechnet wird.


Wago1956
beantwortet von Wago1956 am 24. November 2008 15:20
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Krankengeld für zur Eintragung eines U in den Kopfzeilen der Steuerbescheinigung. Damit ist das Finanzamt informiert, das Lohnersatzleistungen vorlagen.

Mit dem Steuerklassenwechsel habt Ihr die Grundlage zur Nachzahlung gelegt.

Steuerklassenwechsel und Klassen 3/5 und Lohnersatzleistungen VERPFLICHTETEN Euch, die Steuererklärung abzugeben, WEIL Nachzahlungen entstehen können.

Die Nachzahlung liegt nicht am Steuersystem, auch nicht an Minderverdienst, sondern an der Höhe der einbehaltenen Steuer.

Hättet Ihr beide die Steuerklassen behalten, wäre es eventuell nicht zu einer Nachzahlung gekommen, dann wäre Euch aber schon montlich mehr Lohnsteuer einbehalten worden.

Traurig für Euch, das bei der Endabrechnung eine Nachzahlung herausgekommen ist, unterm Strich habt Ihr jedoch nicht zuviel oder zuwenig gezahlt.

Die Einkommensteuererklärung ist die große Endabrechnung, danach sind alle gleich behandelt.


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