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Steuer - kann Mieteinnahme als zweite Rente (halb besteuert) geltend gemacht werden

gefragt von ZapperlotZapperlot am 04.08.2009 um 19:30 Uhr

bin 40 % schwerbehindert und bekomme geringe rente, von der ich nicht leben kann. dafür hab ich ein dreifamilienhaus gespart, nicht ganz abbezahlt, und bekomme noch davon 2 mieten. ich habe sonst keine einnahmen, weil ich chronisch krank bin und nicht arbeitsfähig bin.

eigentlich habe ich das haus für das alter gebaut, um dann (wie die regierung uns auch empfiehlt) weitere (renten-)bezüge aus privatvermögen zu haben, weil die klassische rente bei weitem nicht reicht. Mein Gesamteinkommen liegt deutlich niedriger wie das eines büroangestellten, und ich muss noch das haus unterhalten und reparaturen davon bezahlen, außerdem alle lebenshaltungskosten auto versicherungen lebensmittel frisör und so.

kann mir ein profi erklären, wie ich die mieteinnahmen als "Rente" deklarieren kann, da ich sie eigentlich für meine spätere altersrente ansparen müsste. Dann hätte ich etwa 50 % der Miete steuerfrei. Sonst komm ich mit dem Geld nicht hin.

Danke.


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anonym
beantwortet von leaengel am 4. August 2009 19:34
2x
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Das sind auf jeden Fall Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Die kann man nicht einfach umdeklarieren in etwas, was weniger besteuert wird. Wenn Du sooo wenig Einkommen hast, stellt sich mir die Frage, ob du überhaupt in den Steuertarif reinkommst oder unterhalb des Existenzminimums bleibst. Kosten für das Haus, soweit sie auf die Vermietung entfallen, mindern ja Deine Einnahmen!

Außerdem steht dir ja ein Behindertenpauschbetrag zu.

Entweder Du kämpfst Dich durch elster.de um das mal auszurechnen oder du gehst zu einem Steuerberater oder aber du versuchst Dein Glück mal im Servicezentrum deines Finanzamtes. Denn wenn Steuer rauskommt, kannst du das nicht einfach unter den Tisch fallen lassen - das wäre Hinterziehung.

Lebenshaltungskosten müssen wir alle bestreiten, aus dem Grund gibt es ja den Grundfreibetrag/Existenzminimum.

Alles Gute.


mangoaxel
beantwortet von mangoaxel am 4. August 2009 19:35
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Wende dich an den Lohnsteuer-Hilfe-Ring e.V.. Du musst zwar Mitglied werden, aber in deinem Fall würde es sich echt lohnen. Außerdem kannst du die Kosten absetzen.

Kommentar von Simple_avatar8smallZapperlot am 4. August 2009 19:49

Ich habe keine Lohnsteuer, weil ich nicht arbeite, geht es dann auch? Und kennen die sich bei Rentnern und Vermietern auch aus??


ameise99
beantwortet von ameise99 am 4. August 2009 20:38
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Wenn ich richtig informiert bin erfolgt eine Versteuerung erst ab ca. € 1.400 bis € 1.500. Vielleicht hilft dir die Steuerberechnung für Rentner weiter. Es ist eine Hilfe zur Steuerschätung von Stiftung Warentest. https://www.test.de/themen/steuern-recht/rechner/-Steuerberechnung-fuer-Rentner/...


anonym
beantwortet von brasilao am 4. August 2009 21:25
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also als rente angeben geht nicht. kurz eine info bei einem steuerberater od. lohnsteuerhilfe einholen,da geht bestimmt was. abschreibung-reparaturen zinsen etc kann man steuerlich ansetzen.


anonym
beantwortet von MagicTomCat am 5. August 2009 13:38
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Eine Einnahme aus Vermietung und Verpachtung ist leider nicht umzudeklarieren! Es fallen jedoch für die Mieteinnahmen auch Werbungskosten (Zinsen, Abschreibung, Grundsteuer, Reperaturen etc. ) an, die mit den Einnahmen verrechnet werden. Einnahmen aus Rente und Vermietung und Verpachtung werden dann summiert und aus diesem Ergebnis wird dann die Steuerpflicht errechnet. Eingetragene Vereine zur Lohnsteuerhilfe aus der Umgebung werden Dir in diesem Falle für kleines Geld gerne weiterhelfen. Da Vermietung und Verpachtung durchaus seine Tücken hat, ist dieser Weg der sicherste!


anonym
beantwortet von Lissa am 6. August 2009 10:58
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Hast du schon versucht, bei Wohngeldamt Lastenzuschuss zu bekommen?


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