Hallo, ich bin Angestellter, meine Frau seit 2007 Freiberuflerin mit Jahreseinkommen unter 17.500 €. Kann man die Steuererklärung zusammen abgeben? Wir haben seit April 2007 einen PKW geschäftlich für sie geleast - wie und wo in den Formularen schreibt man diesen ab, wenn Leasingraten monatlich anfallen? Müssen dann Kilometer seperat angegeben werden? Ist der Neuwagenpreis zu berücksichtigen? Vor allem, welche Frmulare sind notwendig? Bitte um Hilfe. Danke!!!
Ihr müsst für Deine Frau eine Einnahmenüberschussrechnung erstellen. Bei EÜR kannst Du eine Sonderzahlung im Jahr der Anschaffung als Betriebsausgabe buchen, sonst ist sie zu aktivieren; die Leasingraten sind laufende Kosten. Den Privatanteil könnt ihr entweder nach Fahrtenbuch oder pauschal (1% vom Brutto-Listenpreis pro Monat) abrechnen (das sind dann Betriebseinnahmen "aus Verwendung von Gegenständen für Zwecke ausserhalb des Unternehmens").
Die EÜR erstellt man separat (dabei hilft ein Buchhaltungsprogramm), die Zahlen übernehmt ihr in die Formulare GSE und EÜR des Finanzamts.

Wende dich doch an einen Lohnsteuerhilfeverein, die bieten recht kostengünstig Beratung an.
andreas48 am 11. Juni 2008 08:46 ein Lohnsteuerhlfeverein darf keine Beratung bei Freiberuflern geben,,
Wendet euch an einen Steuerberater, zumindest im ersten Jahr, damit nix schief geht.
Bei uns ist die Situation seit Jahren umgekehrt. Wir geben immer eine gemeinsame Steuererklärung ab und nutzen natürlich Abschreibungsmöglichkeiten für PKW, Computer, etc. Zudem werden sonstige laufende Kosten anteilig abgesetzt (z.B. anteilige Erstellungskosten für das Arbeitszimmer im Haus, anteilige Betriebskosten für das Arbeitszimmer, anteilige Telefonkosten über extra Tel.-Nr. oder Einzelnachweis, etc.) Günstig ist natürlich die Verwendung eines Steuerprogramms wie Wiso oder Ähnliche, denn hier kann man alle Daten gut einpflegen und sie jährlich nur aktualisieren. Auch die EUR lässt sich hier gut erstellen und sogar Auswirkungen von Veränderungen steuerlich betrachten. Viel Erfolg bei der Steuer!
Vor allem sollte man sowas zeitnah machen und nicht erst am Jahresende und sicherlich ist es dabei durchaus interessant weitere "Betriebsausgaben" von Restaurantbesuchen bis Büromaterial abzusetzen..