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Steuer auf Zweitwohnsitz, wann muss sie bezahlt werden?

gefragt von Martin1111 am 25.08.2009 um 15:29 Uhr

Hallo, Zusammen,

wir wollen uns eventuell in Nordrhein-Westfalen eine Eigentumswohnung kaufen, wo meine Lebensgefährtin wohnen will. Ich komme dort dann nur zu Besuch und bleibe in meiner Mietwohnung. Die Eigentumswohnung soll auf meinem Namen gekauft werden.

Jetzt haben wir gelesen, dass es eine 'Zweitwohnsitzsteuer' in einer Reihe von Städten und Gemeinden NRWs gibt. Dazu gehören auch die beiden Orte, wo ich wohne und wo ich die Wohnung kaufen würde. Das wären dann 10 bzw. 11% auf den jährlichen Mietwert.

Jetzt die Frage: muss ich mich in einer von mir gekauften Wohnung mit Zweitwohnsitz beim Meldeamt anmelden (und dann auch diese Steuern zahlen), wenn ich dort gar nicht wohne, sondern wenn ich die Wohnung meiner Lebensgefährtin zur Verfügung stelle?

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finanzen x 23.714 zweitwohnsitzsteuer x 8

anonym
beantwortet von Mietnormade am 25. August 2009 15:32
2x
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Dann machst Du mit der Freundin einen Mietvertrag und kannst die Wohnung bei der Steuererklärung als Verlustbringer absetzen. Und Sie wohnt da womit Du auch keinen 2 Wohnsitz hast.

Kommentar von 629308504fc6d3543121af7476c00498smallPumukl am 25. August 2009 15:35

Wieso Verlustbringer? Er muß die Mieteinnahmen doch versteuern.

Kommentar von ThunderHawk am 25. August 2009 15:36

Ja und nein, Aufwendungen können gegengerechnet werden...

Kommentar von Reiff am 25. August 2009 15:43

genau

Kommentar von Martin1111 am 25. August 2009 16:08

danke für die antwort



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