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Stererklärung: Muss ich Einnahmen aus "bezahlten Umfragen" angeben? Auch Gutscheine?

gefragt von webfrager am 07.02.2009 um 18:00 Uhr

Ich nehme Online an sehr vielen bezahlten Umfragen teil. Dabei bekomme ich Geld ausbezahlt und auch viele Gutscheine für z.B. OnlineBuchhändler. Muss ich, oder ab wann muss ich das Ausbezahlte Geld oder aber evtl. auch die Gutscheine mit angeben?


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Kristall08
beantwortet von Kristall08 am 7. Februar 2009 18:01
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Geld ja, Gutscheine nein.

Kommentar von webfrager am 10. Februar 2009 14:08

Danke für deine Antwort. Du schreibst Gutscheine "Nein". @Virginia47 meint unten ja. Wie kommst du auf "nein"? Danke.

Kommentar von Eb2703b37bc8708abed13e9a84599ec7smallKristall08 am 10. Februar 2009 15:10

Weil das ja im Prinzip kein Geld ist, dass Du in den Händen hattest, also das zu Deiner freien Verfügung stand. Auch beim Online-Buchhändler kriegst Du ein Buch günstiger, sonst nichts. Darum denke ich, Gutscheine nicht. Du musst ja auch nicht angeben, was ein Pullover gekostet hätte, wenn Du ihn nicht im Sonderangebot gekauft hättest. ;-)

Kommentar von pblaw am 15. Februar 2009 17:31

Falsch: Gutscheine sind geldwerter Vorteil - und damit zu versteuern!


subasta
beantwortet von subasta am 7. Februar 2009 18:01
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klar doch


anonym
beantwortet von BerlinerMitHerz am 7. Februar 2009 18:02
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muss mann seinen lottogewinn versteuern? nee! also lass es doch


Virginia47
beantwortet von Virginia47 am 7. Februar 2009 18:06
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Ja, klar. Das sind Einnahmen und geldwerter Vorteil.

Kommentar von webfrager am 9. Februar 2009 21:43

Also Deiner Meinung nach auch Gutschein vom Wert her angeben?

Kommentar von 2480dac39f8698ce5690b212cd1ce6c9smallVirginia47 am 10. Februar 2009 10:05

Ja.


hixpix
beantwortet von hixpix am 10. Februar 2009 13:17
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Guck doch mal bei denen in die Hilfe bzw. FAQ. Manchmal ist da ein Hinweis drin, wie steuerlich mit dem Geld zu verfahren ist.


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