Ich nehme Online an sehr vielen bezahlten Umfragen teil. Dabei bekomme ich Geld ausbezahlt und auch viele Gutscheine für z.B. OnlineBuchhändler. Muss ich, oder ab wann muss ich das Ausbezahlte Geld oder aber evtl. auch die Gutscheine mit angeben?
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muss mann seinen lottogewinn versteuern? nee! also lass es doch

Ja, klar. Das sind Einnahmen und geldwerter Vorteil.
Also Deiner Meinung nach auch Gutschein vom Wert her angeben?
Virginia47 am 10. Februar 2009 10:05 Ja.
Guck doch mal bei denen in die Hilfe bzw. FAQ. Manchmal ist da ein Hinweis drin, wie steuerlich mit dem Geld zu verfahren ist.
Danke für deine Antwort. Du schreibst Gutscheine "Nein". @Virginia47 meint unten ja. Wie kommst du auf "nein"? Danke.
Weil das ja im Prinzip kein Geld ist, dass Du in den Händen hattest, also das zu Deiner freien Verfügung stand. Auch beim Online-Buchhändler kriegst Du ein Buch günstiger, sonst nichts. Darum denke ich, Gutscheine nicht. Du musst ja auch nicht angeben, was ein Pullover gekostet hätte, wenn Du ihn nicht im Sonderangebot gekauft hättest. ;-)
Falsch: Gutscheine sind geldwerter Vorteil - und damit zu versteuern!