Sterbegeld (für Beamte) bei Kind mit ALG 2 Bezug

3 Antworten

Das Sterbegeld soll doch wirklich die Kosten der Beerdigung abdecken.

Soweit ich weiß, springt das JobCenter bei den Beerdigungskosten ein, wenn der Angehörige, der die Beerdigung übernehmen muss, mittellos ist und auch der Verstorbene nichts hinterlassen hat. Ist also zu erwarten, dass deine Schwester das Sterbegeld für ihren Lebensunterhalt ausgeben soll bzw. wird ihr Hartz IV erst einmal gestrichen, sollte sie im Gegenzug die Übernahme der Beerdigungskosten durch das JobCenter beantragen, zumindest ihres Anteils. Wobei das JobCenter allerdings nur ein Sozialbegräbnis übernimmt.

Lehnt das JobCenter ab, weil ihr für die Beerdigung ja das Sterbegeld zur Verfügung steht, wäre sie aus dem Schneider. Bewilligen sie ihr den Zuschuss, muss sie in der Tat das Sterbegeld auf Hartz IV anrechnen lassen.

Besser wäre es natürlich gewesen, das Sterbegeld gleich auf das Konto des Verstorbenen überweisen zu lassen und davon die Beerdigungskosten zu bezahlen.

Auf das Konto des Verstorbenen waere nicht gut, denn nach dem Tod rueckt die Bank kein Geld mehr raus. Bei meiner Oma (mein Vater hatte eine Kontovollmacht) durfte keiner mehr was abheben, Einzahlungen gingen zurueck, genau wie Einzugsermaechtigungen und Ueberweisungen wurden nicht mehr getaetigt. Mein Vater musste die restliche Miete fuer die Wohnung von seinem Konto vorstrecken. Aber man kann Sterbegelder (auch Versicherungen) an das Beerdigungsinstitut ueberweisen lassen, das hatten wir auch so gemacht, die zahlt alles und ueberweist dann nur den Rest (falls einer dabei raus kommt).

@petrapetra64

Ich weiß nicht, ob man eine Kontovollmacht auch über den Tod hinaus ausstellen kann, so wie eine Vorsorgevollmacht. Dann wäre das Problem ja gelöst, wenn man rechtzeitig daran denkt. Ansonsten kommt man wohl nur mit Erbschein an das Konto heran, aber bei mehreren Erben dauert das sicher eine ganze Weile.

Das Sterbegeld ist fuer die Beerdigung und 4000 sind da nicht so viel, da bleibt nicht mehr viel uebrig. Waere besser gewesen, man haette das Geld gleich ans Beerdigungsinstitut ueberwiesen, so haben wir das mit den Versicherungen meiner Oma gemacht. Der Rest wurde danach dann erst ausbezahlt.

So muss deine Schwester halt dem Amt die genauen Kosten der Beerdigung nachweisen. Nur den Rest koennen sie anrechnen ggf.

hallo,meine mutter ist auch verstorben und wir kinder haben jeder bargeld geerbt und nun bekomme ich zur zeit kein geld von der arge.muß erst das erbe verbrauchen.nicht gut aber auch nicht zu ändern