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Ja ! Es sollte immer über eine Bank abgeregelt werden. Bei Schwarzmoos ist immer das vertrauen gefragt - aber immer mit Risiko ! Aussnahme: wenn Barzahlung in Notarvertrag fest verankert ist !

Das Finanzamt wird fragen, wie du womöglich mehrer hunderttausend Euro in bar aufgetrieben hast
kaesbrot am 23. Oktober 2008 13:09 Viele haben Goldbarren zu Hause. Das ist gar nicht so ungewöhnlich.
Helga80 am 23. Oktober 2008 13:14 Wirklich nicht? Ich komm mir grad ziemlich dumm vor, aber ich kenn das nur mit Finanzierung
oohpss am 23. Oktober 2008 13:36 Der Verkäufer hat das Bargeld durch einen Hausverkauf bekommen. Das steht auch im Vertrag und das es verkauft wurde steht im Grundbuch.
Und die Frage stellt nicht das Finanzamt, sondern die Bank beim Einzahlen des Geldes (ab 20.000 EUR).

Immer ueber Bank. Das ist das einzige Sichere Mittel zu zeigen, dass die Bezahlung gemacht wurde.

Ein Risiko ist der Transport, zumindest zum Zahlungsort für den Zahlenden.
Und das Risikos des Empfängers ist das des Falschgeldes.
Alles andere erledigt der Notar, den üblicherweise erfolgt Übergabe und Übernahme bei ihm, von daher kein Problem für den Empfänger.
Der Rest ist ziemlich egal, den der hat mit dem Hauskauf nichts zu tun.
Du wirst doch hoffentlich einen notariellen Vertrag machen? Ohne wäre ein Hauskauf nämlich nichtig.
Meinst Du mit "Barzahlung" so was wie "Cash"? Oder meinst Du ohne Kredit? - Ersteres wäre mir zu riskant - zweiteres finde ich beneidenswert.

Das beantworted Dir das Finanzamt. Du must nur sagen woher Du das Bargeld hast, die prüfen auch ob Oma das Geld hatte und woher. Es muß nachvollziehbar sein. Es ist jedenfalls nicht üblich bar zu bezahlen.
Beim Hauskauf ist noch einiges mehr zu beachten, nicht nur, dass man einen notariell beurkundeten Vertrag hat, schau mal auf folgender Seite, vielleicht hilft Dir das weiter: http://www.gnilhe.de/781/Beim-Hauskauf-Ablauf-ist-einiges-zu-beachten
DH!
Was hat den eine Zahlung für einen Kauf mit Schwarzgeld zu tun?
Dann dürfte ja kein Enzelhändler mehr Bargeld annehmen!
Oder arbeiten alle Hausverkäufer inzwischen bei der Steuerfahndung.
Mist habe ein n verloren. Statt den bitte denn lesen.
Wenn das Bargeld nicht im Notarvertrag aufgeführt wird ist das Steuerhinterziehung, da das Finanzamt sonst keine Grunderwerbsteuer auf den Betrag erheben kann !
Grunderwerbssteuer wird (bisher) nicht auf Bargeld erhoben, sondern auf einen Kaufpreis.
Du kannst ja auch nicht Steuer sparen, wenn Du eine Anzahlung in Bar machst (beim Notar) und den Rest per Überweisung.
Du bist dann auch nicht wegen Steuerhinterziehung dran.
Alles schmarrn soweit Du aus Deutschland kommst (Wie es in Österreich oder Schweiz ist, weiß ich nicht).