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stellplatz / eigentumswohnung

gefragt von paul2001 am 09.04.2009 um 18:36 Uhr

Hallo Freunde , was heisst, in Verbindung mit einer Eigentumswohnung: "Sondereigentum" an bezeichneter Wohnung und "Sondernutzungsrecht" am PKW-Stellplatz??? Kann ich am Stellplatz ein Carport aufbauen, ohne die anderen Eigentümer fragen zu müssen??? Danke im voraus Gruss Paul

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recht x 34.996 eigentumswohnung x 215

Tabaluga1961
beantwortet von Tabaluga1961 am 9. April 2009 19:10
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nein. Sondernutzungsrecht hast du am Gemeinschaftseigentum. Aufbau eines Carports nur mit Beschluss. Da es hier zudem um eine bauliche Veränderung handelt reicht auch ein einfacher Mehrheitsbeschluss nichts. Unbedingt als TOP aus die Tagesordnung für die nächste Versammlung setzen. Sondernutzungsrecht heißt auch das du das Recht zur alleiniger Nutzung hast, die Kosten tragen alle. Das gilt auch wenn der Carport steht.


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 9. April 2009 18:41
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ohne Zustimmung der anderen Eigner geht nichts...



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