hallo freunde, frage: unter was zählt der stellplatz des pkw bei eigentumswohnungen? privater besitz oder gemeinschaftseigentum? vielen dank schon im voraus für die antworten gruss paul
Kommt darauf an, ob Du den Stellplatz erworben hast oder ob er Dir lediglich zur Verfügung gestellt wird, würde ich sagen.
Wenn der Stellplatz eigene Miteiegentumsanteile hat, gibt es dafür ein separates Grundbuchblatt und ist somit völlig losgelöst von einer Wohnung. Dann ghört er dem entsprechenden Eigentümer (tatsächliche Herrschaft). Besitz ist die dingliche Herrschaft. In der TE steht auch oft, z.B. 95 Miteigentumsanteile an der WE 5 verbunden mit dem Stellplatz Nr. 5 in der TG. Kommt letztlich auf dasselbe hinaus kann aber nicht separat verkauft werden. In seltenen Fällen wurde in der TG Raum zu Stellplätzen hergerichtet, die dann Gemeinschaftseigentum sind. Diese kann man von der ETG mieten und wäre damit Besitzer.

Wenn er im Grundbuch eingertragen ist oder über die Teilungserklärung eine Zuordnung erfolgte, dann hat der Eigentümer bzw. Nuztugnsberechtigte des Stellplatzes das Recht zur Nutzung unter Ausschluß der übrigen Miteigentümer.

Wenn Du ihn zusätzlich gekauft hast, ist es Deiner. Sonst fällt er unter Gemeinschaftseigentum.
ERwerb = a) Recht (oder Kauf von)auf EINEN bestimmten Stellplatz, der evtl. mit KFZ-Kennzeichen markiert ist ODER b) REcht auf Nutzung eines Stellpaltzes innerhalb einer Anlage von mehreren Stellplätzen, z.B. Ausgezeichnet durch Ausweis im Auto.
Erwerb= Einmalig Zahlung, Möglichkeit der Weitervermietung und des Weiterverkaufs bleibt erhalten