Steinwurf auf Motorhaube gelandet, wer haftet?

7 Antworten

Das wäre eine Frage für  eine kleine juristische Kurs-Arbeit. Meine Meinung: 1. Wenn das ein "Stellplatz des städtischen Kindergartens" ist, haben Eltern dort nichts zu suchen. 2. Was die "Belehrung" angeht, von der die Leiterin spricht, ist das eigentlich Unsinn; aber es wird bei der Frage "Aufsichtspflicht (s.u.) eine juristische Rolle spielen. Das Personal hat während des Aufenthaltes der Kinder die Aufsichtspflicht. 3. Eine "Verletzung der Aufsichtspflicht" ist bei Haftpflichtschäden, die Kinder verursachen das A und O. Versicherungen (und in diesem Fall wohl der Kindergartenträger) prüfen zu allererst, ob eine Person die Aufsichtspflicht verletzt hat. Und da wird's kurios: Nur mal angenommen, Du hättest auf dem (Privat-)Parkplatz stehen dürfen , bekämst Du nur Ersatz, wenn eine Kindergärtnerin explizit zugeben würde, dass sie ihre Aufsichtspflicht verletzt hat. Dann und nur dann müsste eine Haftpflicht eintreten. Haftpflichtversicherungen leben aber geradezu davon, dass jeder abstreiten wird, seine Aufsichtspflicht verletzt zu haben. In einem Kindergarten muss eine Aufsichtsperson auch nicht in jeder Sekunde jedes Kind im Auge haben. Das ginge ja gar nicht; und so würde eine Versicherung reagieren. Nebenbei: Von den Eltern des Kinds ist eh nichts zu holen, weil ihr Kind zu der Zeit nicht in ihrer Obhut war. Mein Fazit: Sehr dumm gelaufen; und Du bleibst auf dem Schaden sitzen. Persönliche Anmerkung: Mach bitte niemandem außer Dir selbst, einen Vorwurf. Du hattest auf dem Parkplatz (juristisch gesehen) einfach nichts zu suchen.

Du könntest versuchen,den Schaden durch die Eltern des kleinen Jungen begleichen zu lassen.Fruchtest dies nicht,würde es schwierig.Je nach Alter,könnte man noch von Aufsichtsverletzung sprechen.Hierzu ist die Rechtsprechung schwankend und unterschiedlich und auch das Alter,wo die ständige Aufsicht notwendig ist,ist nicht sicher anzugeben.Eine allgemeine Belehrung von Kindergartenkindern könnte unzureichend sein.Allein das Verständnis Drei-bis Sechsjähriger könnte nicht vorhanden sein.Bitte wende Dich an den politischen Dezernent ,der für Kindertagesstätten zuständig ist.Ich halte es für möglich,das es eine Versicherung für derartige Fälle gibt.die Deinen Schaden ersetzen könnte.(Gemeinde/Stadt).LG

Du hast Deinen Wagen auf dem Kindergartenparkplatz geparkt  das ist rechtens. Würde meinen , der Kindergarten muß für den Schaden aufkommen. Wenn die Kinder zum Spielen rausgelassen werden, muß mindestens eine Aufsichtsperson auch draußen sein. Der Kindergarten muß für den Schaden aufkommen.

Ich habe mich mit der Mutter geeinigt, die zum Glück das gleiche moralische Verständnis hat, wie ich. Sie fragt bei ihrer Versicherung an, jedoch wird diese wahrscheinlich die Haftung an den Kiga abtreten, da der Junge dort war. Wenn dem so sein sollte, werden wir die Kosten der Reparatur gemeinsam tragen. Das ist doch mal tröstend :)

Danke für Eure Antworten.

Freut mich das Ihr Euch so geeinigt habt.

du, da der kleine nicht deliktsfähig ist

und die müssen und können auch nicht alle kinder jede sekunde überwachen

das ist doch noch harmlos, an der grundschule meines sohnes hätte sich ein mädchen fast am spielgerät in der pause erdrosselt, DAS ist dann spass um die haftung