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Steinschlag in die Frontscheibe, muss man das Kennzeichen des Verursachers wissen?

gefragt von hillybille am 07.08.2007 um 17:01 Uhr

Komme gerade von der Arbeit. Auf der Autobahn ist mir ein Stein in das Autofenster geschossen und hat ein Loch hinterlassen. Wollte mich jetzt gleich an die Versicherung wenden. Brauchen die das Kennzeichen des Verursachers? Habe nämlich nicht darauf geachtet.


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Kabark
beantwortet von Kabark am 7. August 2007 17:06
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Es wäre schon praktisch zu wissen, wer den Schaden verursacht hat. Ohne Kennzeichen ist das ja fast unmöglich. Wenn Du den pösen Chteinechleuderer nicht findest, bleibt Dir nur die eigene Teilkasko mit dem evtl. Selbstbehalt.


Seehuhn
beantwortet von Seehuhn am 7. August 2007 17:32
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Das Kennzeichen bringt gar nichts, weil es ein unabwendbares Ereignis ist und der Fahrer des Fahrzeuges deshalb dafür nicht verantwortlich ist. Steinschlag einfach der Teilkasko melden. Wenn es bei Carglas repariert werden kann, sparst du dir auch die Selbstbeteiligung.

Kommentar von 1e984dbe12c8a779526c498701b8bc73smallKnowledge am 7. August 2007 19:36

Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass "CarGlas" relativ teuer ist; andere Unternehmen wechseln die Scheibe mit Garantie ähnlich gut und du zahlst nur die Hälfte inkl. Scheibe (Originalteil); die Kosten sind dann sogar geringer als der Selbstbehalt der Teilkasko-Versicherung. Leider kann man Scheiben nicht mehr so wie früher (mit Schnur) wechseln; sie sind als Struktur-Bauteil eingeklebt.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 7. August 2007 21:40

bei einer reinen Steinschlagreparatur muß man eigentlich nie die Selbstbeteiligung zahlen, falls man nicht eh Teilkasko ohne Selbstbeteiligung hat

Kommentar von Simple_avatar7smallSeehuhn am 9. August 2007 14:39

Manche Versicherungen akzeptieren die Reparatur wohl nicht. Hab schon von einigen wenigen gehört, die das nicht übernehmen.


jacobi06
beantwortet von jacobi06 am 7. August 2007 17:44
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Solange du nicht nachweisen kannst, das der Stein nicht vom anderen Fahrzeug gefallen ist und Dein Auto getroffen hat, bringt es gar nichts. Du würdest dann vom Z.Bsp. Gericht gefragt werden, warum Du den Verursacher nicht angehalten hast.

Wenn der Stein durch das fahren von der Straße hoch flog, ist das auch Pech, denn dafür kann der vor-Fahrende nichts.

Muß hier leider aus Erfahrung schreiben, denn hab solch einen Prozeß schon verloren, trotz des wissens des Kennzeichens. "Wir" hätten den Verursacher sofort anhalten sollen!wurde uns gesagt, damit man Beweise sicher stellen hätte können. Macht sich sehr einfach in einer Baustelle auf der Autobahn...


andreas48
beantwortet von andreas48 am 7. August 2007 17:16
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aus eigener Erfahrung weiß ich, daß selbst, wen ich ein Kennzeichen habe, ich dem Fahrer BEWEISSEN mus, dass er den Schaden verursacht hat.

Also lieber in TK-Kasse greifen und bei vielen Versicherungen ist es ja so, daß bei Nutzen einer festgelegten Werkstatt (z,B. Car-Glass) der SB entfallen kann


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 7. August 2007 17:18
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Wenn Du eine Teilkaskoversicherung hast, ist das egal. Diese zahlt Deinen Glasschaden, ggfls. abzüglich eines Selbstbehaltes, unabhängig vom Verursacher.

Wenn Du den Schaden vom Verursacher, bzw. seiner Versicherung ersetzt haben willst, wird es kompliziert. Selbst wenn Du das Kennzeichen hast, ist nicht sicher, ob er haftet. Die Angaben reichen nicht aus, um das beurteilen zu können und würde auch dieses Forum sprengen.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 7. August 2007 17:09
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schadensfrage geklärt.

ohne das kennzeichen ,kann das ja jeder gewesen sein.

ist schon mit kennzeichen schwierig, wenn der fahrer des lasters das bestreiten würde.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 7. August 2007 17:10
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Das hängt von deiner Versicherung ab, denn es gibt solche, bei denen die Reparatur der Frontscheibe voll bezahlt wird.

Also schau in deinen Vertrag, oder rufe dort an.


anonym
beantwortet von tobiasjons am 7. August 2007 17:22
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ja klar oder möchtest du das der schaden bleibt oder du ihn selbst zahlen musst


anonym
beantwortet von chris88 am 7. August 2007 17:46
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Es wäre gut zu wissen dann bist du auf der sicheren seite. Aber wenn nicht ist es bei teilkasko und voll kein Problem.


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