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Steht mir nach Hartz IV ein darlehnloses Übergangsgeld zu, weil ich erst Ende Monat wieder Lohn bekomme ?

gefragt von FraenkieFraenkie am 21.08.2007 um 23:02 Uhr

Ich habe ab 1 Sept eine neue Arbeit, bekomme aber erst im Oktober meinen erste Lohn. Da die Arge für den Monat im voraus zahlt, sagte man mir dort, ich bekäme für den Sept. ein Darlehen in Höhe meiner bisherigen Leistung,was ich aber wieder zurückzahlen muss. Gibt´s da nicht eine andere Möglichkeit - ohne Rückzahlung ?


Reply


jbinfo
beantwortet von jbinfo am 22. August 2007 13:04
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Wenn Du Deinen neuen AG davon überzeugen kannst, dass er Deinen Septemberlohn erst Anfang Oktober zahlt, musst Du für September nichts zurück zahlen. Maßgeblich ist der Zahlungseingang.

Kommentar von F53748a21a7874a5ad14c3bcfc822691smallFraenkie am 23. August 2007 16:27

Kannst du mir auch sagen, wo diese Regelung steht bzw. angegeben ist.


Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^›
beantwortet von Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 21. August 2007 23:15
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wenn du ab september lohn beziehst, hast du für september keinen anspruch mehr auf hartz 4.

wenn dir die arge aber noch geld für den september gibt, weil du erst am 1.10. deinen ersten lohn bekommst, musst du natürlich das geld zurückzahlen, ist doch wohl logisch.

wie kämen die denn dazu, dir geld zu schenken?


Indy72
beantwortet von Indy72 am 21. August 2007 23:09
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Nein, Du kannst allerdings bis zur ersten Lohnzahlung weiterhin Hartz IV beziehen. Du musst allerdings anschließend die Gehatsabrechnung und Kontoauszug vorlegen, damit Man Dir einen Änerungsbescheid für den Vergangenen Monat ausstellt. Das meiste, wennglich nicht unbrdingt alles, wirst Du wohl danach zurückzahlen müssen!


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