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Steht mir im Handel bei sechs Tage Woche ein freier Tag zu?

gefragt von Mimixs2 am 27.02.2008 um 15:20 Uhr

Ich arbeite 43 stunden in der Woche bei sechs Tage, steht mir da ein freier Tag zu?


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tradaix
beantwortet von tradaix am 27. Februar 2008 15:22
6x
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Ein Verstoss gegen das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist eine Ordnungswidrigkeit und kann eine Geldbusse bis zu 15.000 € zur Folge haben.

§ 3 ArbZG - Arbeitszeit der Arbeitnehmer

Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

§ 4 ArbZG - Ruhepausen

Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.

§ 5 ArbZG - Ruhezeit

(1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.

(2) Die Dauer der Ruhezeit des Absatzes 1 kann in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen, in Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung, in Verkehrsbetrieben, beim Rundfunk sowie in der Landwirtschaft und in der Tierhaltung um bis zu eine Stunde verkürzt werden, wenn jede Verkürzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird.

(3) Abweichend von Absatz 1 können in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen Kürzungen der Ruhezeit durch Inanspruchnahmen während der Rufbereitschaft, die nicht mehr als die Hälfte der Ruhezeit betragen, zu anderen Zeiten ausgeglichen werden.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 27. Februar 2008 15:25

yep!

Kommentar von 155c24345415911ff0aaa78657036093smalldragon100 am 27. Februar 2008 15:27

DH.Sehr gut!

Kommentar von Mimixs2 am 27. Februar 2008 15:29

Ich arbeite täglich auch noch acht Stunden durch ohne Pause!!!

Kommentar von E61863272918e1e458b9f0a6dd959f8dsmalltradaix am 27. Februar 2008 15:31

Wie wäre es mit einem (anonymen) Hinweis ans Gewerbeaufsichtsamt und die Berufsgenossenschaft?

Kommentar von benutzer27 am 27. Februar 2008 15:33

alles richtig, nur fehlt, dass Werktage Montag bis Samstag sind!!!! und damit sind ganz regulär 48 Sunden/Woche drin, in Ausnahmen (siehe oben) sogar bis zu 60 Stunden/Woche, wenn es entsprechende Ruhezeiten gibt.

Wie sonst sollte die Baubranche überleben? Die arbeiten in den Sommermonaten und haben im Winter Pause!

Kommentar von E61863272918e1e458b9f0a6dd959f8dsmalltradaix am 27. Februar 2008 15:39

Du hast selbst das Schlüsselwort Ruhezeiten gegeben.

Ich habe einen Freund in der Baubranche, der die Eisenmatten montiert und anschliessend die Betonierung beaufsichtigt. Er und seine Kollegen können auch nicht Feierabend machen, wenn der Beton geliefert wird.

Kommentar von benutzer27 am 27. Februar 2008 15:44

Ja, ich bin ja auch ganz bei dir. Nur bis auf die Pausenzeiten hat Mimixs2 keinerlei rechtliche Handhabe gegen seine Arbeitszeiten vorzugehen (ok, er kann natürlich kündigen, aber das ist ein anderes Thema). Und was Ausnahmen angeht: Da hat, wenn es Ausnahmen bleiben, eigentlich niemand etwas dagegen. Auch dein Kumpel wird nicht jeden Tag gerade nach 6 Stunden, wenn ihm die Pause zusteht, den Betonmischer dastehen haben. Da verschiebt man eben mal seine Pause und ist glücklich, dass man überhaupt noch einen Job hat. Auf Dauer ist es aber nervig.

Kommentar von E61863272918e1e458b9f0a6dd959f8dsmalltradaix am 27. Februar 2008 15:54

Wir sind uns einig: Ausnahmen dürfen nicht zur Regel werden.


anonym
beantwortet von benutzer27 am 27. Februar 2008 15:31
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, weil Werktage Montag bis Samstag sind!!!! Deswegen sind (ohne Verstoß gegen das ArbZG) bis zu 48 Stunden/Woche ganz legitim!!!

Dass du 8 Stunden durcharbeitest ist nicht i.O.. Da kannst du eine Pause verlangen, ansonsten ist es ein Verstoß gegen das ArbZG.


Janca
beantwortet von Janca am 27. Februar 2008 17:13
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Dir steht sogar ein Freier Samstag im Monat zu.

Kommentar von benutzer27 am 27. Februar 2008 17:14

wo steht das? Wäre schön, aber Anspruch darauf?

Kommentar von Simple_avatar2smallJanca am 29. Februar 2008 07:46

Also, es muß im Vertrag fixiert werden. Es gibt soziale Unternehmen die das grundsätzlich machen. Man sollte mit dem Arbeitgeber darüber reden, zumindest wenn man eine neue Arbeitsstelle aufnehmen möchte. Natürlich sollte man nicht mit der Tür ins Haus fallen, aber man kann ja vorsichtig und unverbindlich Fragen. Hier ein Link zum Arbeitsschutz, die Auskunft ist 100% korrekt.

http://bundesrecht.juris.de/arbzg/BJNR117100994.html#BJNR117100994BJNG000200307


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