Ich habe einen 10 Monate alten Sohn und mein Mann und ich haben uns getrennt.Meine Frage hierzu steht mir Geld vom Amt zu wegen der Wohnung usw und wenn wieviel?Wo muß man diese beantragen?Danke...
du kannst versuchen ergänzende Leistungen und Wohngeld zu beantragen ...das welches höher ausfällt würde ich nehmen, beides gibt´s nicht. Hinzu kommt Unterhalt vom Vater.

Erst mal muß geklärt werden, wieviel Geld dir von deinem Mann zusteht, und danach wird benessen, ob dir vom Amt noch was zusteht. Das Jugendamt macht ne prima Beratung für Trennungs- und Scheidungsunterhalt

Auf folgendem Link findest du alle für dich notwendigen Tipps und Hilfen, viel Glück:

Ist der Mann von dem Du Dich trennst der Vater des Kindes?
Warst Du mit dem Mann verheiratet?
Wollt ihr/Willst Du Dich Euch scheiden lassen?

Einen Wohnungsmietzuschuss kann man generell beantragen wenn man unter einem gewissen Satz an Einkommen hat.
Dir steht Unterhalt von Kindesvater zu. Das beantragst Du für das gemeinsame Kind beim Jugendamt (Unterhaltsvorschuß heißt es da). Und der Dir zustehende Unterhalt wird nach einholen des Rechtsberatungsschein (Amtsgericht) von einem Anwalt Deiner Wahl besorgt. Für den Übergang kannst Du hilfe bei der ARGE kriegen die werden aber auch an Deinem Ex halten. U.u. werden die Dir auch sagen das Du zunächst eine Unterhaltsklage einleiten sollst.